14 Aktivisten der Antifa müssen sich ab Dienstag wegen versuchter Sprengung einer Versammlung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung am Wiener Landesgericht verantworten.
Sie sollen am 13. Oktober 2018 in Wien eine genehmigte Veranstaltung der Identitären Bewegung - den Betrieb eines Infotisches - mit Gewalt zu verhindern versucht haben.
Prozess-Start um Sprengung einer Versammlung der Identitären
Die Anklage legt ihnen konkret zur Last, sie hätten Sprechchöre skandierend mit aufgespannten Regenschirmen gegen eine von Polizeibeamten zum Schutz der Veranstaltungsteilnehmer gebildete Sperrkette angedrängt und diese mit Körperkraft durchbrechen wollen, was allerdings misslang. Auch der angeblich gezielte Wurf mit einem abgebrochenen Schirm auf einen der Polizisten ist inkriminiert.
Sympathisanten der Angeklagten haben zu einer Kundgebung vor dem Landesgericht und solidarischer Teilnahme an der Hauptverhandlung aufgerufen. Ein zweiter Verhandlungstag ist für den 22. Juli anberaumt.
(APA/Red)