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Anti-Terror-Paket passierte zum Großteil den Justizausschuss

Das Anti-Terror-Paket wurde in Teilen bereits im Nationalrat beschlossen.
Das Anti-Terror-Paket wurde in Teilen bereits im Nationalrat beschlossen. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Mit Zustimmung von ÖVP, Grünen und SPÖ hat der Justizausschuss des Nationalrates am Dienstag jenen Teil des Anti-Terror-Pakets abgesegnet, der unter anderem einen Straftatbestand für religiös motivierte Verbrechen vorsieht.
Beschluss vom Ministerrat
Anti-Terror-Paket präsentiert

Das Paket erhielt die Zustimmung von ÖVP, Grünen und der SPÖ. Der Entwurf beinhaltet darüber hinaus eine Intensivierung der gerichtlichen Überwachung terroristischer Straftäter während des Vollzugs und nach der bedingten Entlassung.

Entwurf enthält Straftatbestand für religiös motivierte Verbrechen

Vorgesehen ist auch, Prävention und Deradikalisierungs-Maßnahmen zu verbessern, so die Parlamentskorrespondenz in einer Aussendung. Das gesamte Anti-Terror-Paket, das in Teilen bereits im Nationalrat beschlossen wurde, war nach dem Terroranschlag vergangenen November in Wien auf den Weg gebracht worden. Der nun im Ausschuss beschlossene Teil sieht u.a. auch eine effizientere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor.

Im Detail bringt der Entwurf die Möglichkeit, dass bedingt entlassene Straftäter künftig mittels Weisungen u.a. zu einer Distanzierung von einem Umfeld angehalten werden können, das zu deren Radikalisierung beigetragen hat - etwa radikal-salafistische Bewegungen und Bethäuser. Aber auch Tätigkeiten wie die Arbeit in Jugendvereinen können untersagt werden. Zur Überwachung ist es künftig möglich, bedingt Entlassene zum Tragen einer elektronische Fußfessel zu verpflichten. Fallkonferenzen sollen dazu dienen, das Verhalten des Rechtsbrechers während der gerichtlichen Aufsicht beurteilen zu können. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, das Fach- und Spezialwissen innerhalb der Gerichte zu bündeln, dazu sollen Sonderabteilungen für Verfahren wegen terroristischer Straftaten geschaffen werden.

Paket "diskriminierend": Kritik von IGGÖ

Kritisiert worden war in der Vergangenheit - u.a. von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) - vor allem der Plan, im Strafgesetzbuch einen neuen Straftatbestand gegen religiös motivierte extremistische Bewegungen einzuführen. Damit sollen laut dem Entwurf Verbindungen erfasst werden, die etwa eine ausschließlich religiös begründete Gesellschafts- und Staatsordnung - mit gesetzwidrigen Mitteln - anstreben und diese anstelle der demokratischen rechtsstaatlichen Grundordnung der Republik setzen wollen. Die IGGÖ bezeichnete das Paket in der Vergangenheit als "diskriminierend"; der Straftatbestand für "religiös motivierten Extremismus" ziele explizit auf den sogenannten "Politischen Islam" ab, so die Kritik.

Die Koalitionsparteien wie auch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) strichen im Ausschuss laut Parlamentskorrespondenz hervor, dass das Paket eine Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen beinhalte, um terroristische Anschläge zu verhindern. Seitens der Opposition - etwa von Harald Stefan (FPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS) - kamen mit Blick auf den November letzten Jahres Einwände, dass es für ein Funktionieren der Behörden mehr brauche als neue Straftatbestände. Harald Troch (SPÖ), dessen Fraktion das Vorhaben mittrug, hob u.a. die Fallkonferenzen positiv hervor.

(APA/Red)

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