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Anti-Terror-Paket: Kritik von Religionsvertretern

Die Bischofskonferenz übt Kritik am Paket.
Die Bischofskonferenz übt Kritik am Paket. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Das neue "Anti-Terror-Paket" stößt bei Religionsvertretern auf Kritik. Die katholische Bischofskonferenz äußert Bedenken wegen der Änderungen im Bekenntnisgemeinschaften-Gesetz, harsche Kritik gibt es auch von evangelischen Religionsvertretern.

Die beim "Anti-Terror-Paket" der Regierung geplanten Verschärfungen des Islamgesetzes stoßen nicht nur auf Kritik der Muslime-Vertreter. Auch die katholische Kirche und Protestanten haben in der Begutachtung in einigen Punkten Bedenken und teils scharfe Kritik geäußert. Geplant sind unter anderem die Schaffung eines "Imame-Registers" und die Offenlegung der Finanzen von Moscheenbetreibern. Der Untersuchungsbericht zum Attentat am 2. November verzögert sich indessen.

Die Bischofskonferenz befürwortet zwar, dass das Kultusamt zum Vollzug kultusrechtlicher Bestimmungen über eine ausreichende Informationsgrundlage verfügen sollte. Bedenken gibt es aber bezüglich der Formulierung im Bekenntnisgemeinschaften-Gesetz: "Die Dienststellen des Bundes haben in allen Angelegenheiten des Kultus den Bundeskanzler anzuhören, zu informieren und Unterlagen einschließlich Ermittlungsergebnisse, die der Bundeskanzler zur Vollziehung von Angelegenheiten des Kultus benötigt, zu übermitteln."

Harsche Kritik der evangelischen Kirchen

Es sei unklar, "welche Dienststellen des Bundes unter welchen Voraussetzungen, dem Bundeskanzler konkret welche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen haben", bemängelt das Generalsekretariat der katholischen Bischofskonferenz in seiner Stellungnahme. Hier bestehe das Risiko "unvorhersehbarer und letztlich willkürlicher Entscheidungen". Auch Datenschutz-Bedenken äußert die katholische Kirche.

Harscher fällt die Kritik der evangelischen Kirchen aus. Es sei "inadäquat", dass "die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften in Zusammenhang mit einem Anti-Terrorpaket erfolgt" und ein Staatskirchengesetz Strafbestimmungen enthalte. Außerdem kritisiert die Kirche, dass die Novelle ohne die Vertreter der Muslime erarbeitet worden sei, "was einen alarmierenden Paradigmenwechsel im Umgang des Staates mit Kirchen und Religionsgemeinschaften darstellt".

Widerstand von der IGGÖ, Zustimmung von der ALEVI

Widerstand war schon zuvor von den offiziellen Muslime-Vertretern gekommen. Die IGGÖ kritisierte "gravierende und nicht akzeptable Eingriffe in das Grundrecht auf Religionsfreiheit und in die inneren Angelegenheiten" der Glaubensvertretung. Das Islamgesetz müsse dringend von allen diskriminierenden und sicherheitsrechtlichen Aspekten befreit werden, damit es endlich funktionieren kann. IGGÖ-Präsident Ümit Vural forderte eine konsequente und strikte Trennung zwischen sicherheitspolizeilichen und religionsrechtlichen Regelungen.

Ganz anders reagierte hingegen die Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI). "Die ALEVI unterstützt einen Islam europäischer Prägung und will genau diesen Veränderungsprozess mitgestalten. Daher braucht es die vorgebrachten Änderungen und deren gesetzliche Regelung", heißt es in ihrer Stellungnahme, worin lediglich ein paar Formalismen im Gesetzestext beanstandet werden und die Wichtigkeit eines eigenen theologischen Studiengangs hervorgehoben wird.

Endbericht zu Anschlag in Wien verzögert sich

Auch der zweite Teil des "Anti-Terror-Pakets" der Regierung mit der geplanten elektronischen Überwachung für Extremisten auch nach deren bedingter Entlassung und einem eigenen Straftatbestand zu religiösem Extremismus wurde in der Begutachtungsphase kritisiert. So sehen Richtervertreter die elektronische Überwachung als massiven Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz, dessen Notwendigkeit werde in den Gesetzestexten nicht begründet werde. Der Erschwerungsgrund "religiös motivierte extremistische Beweggründe" sei entbehrlich, finden die Staatsanwälte.

Indes verzögert sich eine weitere Maßnahme, mit der die Regierung auf den Terroranschlag in Wien reagiert hat: Der Endbericht der Untersuchungskommission unter der Leitung von Ingrid Zerbes zur Aufarbeitung von Fehlern des Verfassungsschutzes hätte eigentlich am 29. Jänner fertiggestellt sein sollen. Nun soll er Mitte kommender Woche an das Innenministerium geliefert werden, berichtete der "Kurier" am Mittwoch. Unklar ist noch, wann dieser veröffentlicht wird.

(APA/red)

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