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Anti-Stalking-Konferenz im Rathaus

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Das Wiener Rathaus steht heute ganz im Zeichen des Anti-Stalking-Gesetzes: Jeder kann hinkommen, wenn Juristen, Polizisten und Opfer informieren und offene Fragen klären.

Am 1. Juli 2006 trat in Österreich das Anti-Stalking-Gesetz in Kraft. Straf- und zivilrechtliche Bestimmungen sollen Betroffenen ermöglichen, sich gegen Verfolgung und Nachstellungen durch eine andere Person zur Wehr zu setzen.

Stalking wird gezielt eingesetzt, um Macht und Kontrolle über eine andere Person auszuüben, sie unter Druck zu setzen oder zu beunruhigen.

Zu diesem Thema gibt findet heute im Rathaus eine öffentlich zugängliche Konferenz statt. Sie bietet Gelegenheit zum fachlichen Austausch und lässt Juristen, Polizei und Opfer zu Wort kommen.

“Stalking”

Der Begriff “Stalking”, eine Form von psychischer Gewalt, steht für ein Verhalten, das durch verschiedene Formen von wiederholten und nicht erwünschten Annäherungen und Belästigungen charakterisiert ist. Der englische Begriff “Stalking” kommt aus der Jägersprache und bedeutet “anpirschen”, “nachstellen”.

Die Mittel sind vielfältig und reichen von täglichen mehrmaligen Anrufen zu Hause oder am Arbeitsplatz, häufigen Brief-, E-Mail – oder SMS-Sendungen, unerwünschten Geschenken und dem Verbreiten von diskreditierenden Gerüchten bis hin zu Verfolgung und Bedrohung.

In manchen Fällen kommt es auch zu konkreten Morddrohungen und physischen Gewalttätigkeiten.

Stalking wird überwiegend von Männern gegenüber Frauen ausgeübt und kommt häufig während oder nach einer Trennung vor, insbesondere wenn es schon während der Beziehung Gewalt gegeben hat.

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