Anti-Kopftuch-Beschluss im Kabinett
Das sagte Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU) am Dienstag laut Mitteilung der Staatskanzlei in München. Eltern und Schüler müssten sich darauf verlassen können, dass die Lehrkräfte mit voller Überzeugung hinter Menschenwürde und Gleichberechtigung stehen.
Mit der Kopftuchregelung bewahren wir die Schülerinnen und Schüler vor möglichen fundamentalistischen Einflüssen und kommen damit auch dem mehrheitlichen Elternwillen nach, sagte Hohlmeier. Die vom Kabinett beschlossene Änderung des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes muss nun vom Landtag verabschiedet werden. Die erste Lesung ist für Ende Jänner 2004 geplant.
Danach sollen Symbole und Kleidungsstücke verboten sein, die Eltern oder Schüler als Ausdruck einer nicht mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen einschließlich der christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte vereinbaren Haltung sehen könnten.
Das Verbot knüpfe nicht an eine bestimmte Religionszugehörigkeit an, heißt es in der Mitteilung. Für christliche und jüdische Lehrer gilt das Verbot aber nicht. Gerade diese Symbole spiegelten die christlich-abendländischen Kulturwerte wider. Die Kirchen und jüdischen Gemeinden stünden außerdem vorbehaltlos zum Grundgesetz und zur Bayerischen Verfassung.