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Anstieg der "Abo-Falle" im Internet: Darauf sollten Sie achten

Die Fälle von "Abo-Fällen" haben sich in letzter Zeit angehäuft.
Die Fälle von "Abo-Fällen" haben sich in letzter Zeit angehäuft. ©pixabay.com (Themenbild)
Das Bundeskriminalamt warnt derzeit vor "Abo-Fallen" im Internet. Betrüger versuchen, User zu einem zahlungspflichtigen Abonnement zu verleiten, dabei werden zahlreiche Tricks angewendet.

Oft sind die zu zahlenden Summen relativ gering, deshalb werden nur selten Anzeigen erstattet. Jedoch häufen sich Fälle von “Abo-Fallen” in letzter Zeit, hieß es auf der BK-Website. Dabei wenden die Betrüger vielfältige Tricks an, um ihre Opfer zu einer voreiligen Eingabe von persönlichen Daten im Internet zu bringen. So müsse man sich für billige Testangebote, vermeintliche Gratis-Gutscheine und Gewinne lediglich registrieren.

Kostenverpflichtung in den AGB versteckt

Die Teilnahmebedingungen sowie der Hinweis über die Kostenpflichtigkeit der Angebote seien meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt oder schwer ersichtlich. Nach der Registrierung erhält man eine Zahlungsaufforderung. Erfolgt keine Einzahlung, wird eine Forderung eines Inkassobüros zugestellt.

Auch innerhalb von Smartphone-Apps komme es leicht zu unwissend abgeschlossenen Abonnements, warnte das BK. Ein “klassisches Beispiel” dafür seien diverse Zusatzleistungen, die zusätzliche Kosten mit sich tragen. Die Kosten dafür sind dann oft erst in den folgenden Telefonrechnungen ersichtlich.

Achtung bei Gratis-Angeboten: AGB genau durchlesen

Betroffenen rät das Ministerium für Konsumentenschutz, keinesfalls die zusätzlichen Kosten auf den Rechnungen zu bezahlen. Auf den Websites der Arbeiterkammer (AK) sowie www.europakonsument.at gibt es Musterbriefe, um von den Verträgen schriftlich zurückzutreten. Falls das Unternehmen den ungewollten Vertrag nicht auflöst und mit weiteren Zahlungsaufforderungen droht, können auf Internetbetrug spezialisierte Beratungseinrichtungen helfen, etwa www.ombudsmann.at. Einschüchtern lassen sollen sich Betroffene auf keinen Fall – auch wenn mit Anwalt oder Inkassobüro gedroht wird.

Generell sollten über ein Unternehmen Informationen eingeholt werden – insbesondere vor Abschluss eines Abos – und bei besonders günstigen oder gar gratis Angeboten ist Misstrauen angebracht. Möglicherweise gibt es zu der Firma im Internet bereits negative Berichte oder Warnungen. Werden die Postanschrift oder personenbezogene Daten verlangt, ist es wichtig, die AGB (inklusive Fußnoten) genau durchzulesen.

Ungewolltes Abo: Umgehend schriftliche Kündigung einreichen

Auf keinen Fall sollte die Bankverbindung bekanntgegeben oder eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Wurde ein ungewolltes Abo abgeschlossen, sollte sofort widersprochen und eine schriftliche Kündigung geschickt werden. Bei Rechnungserhalt sollte ein Widerspruch mittels eingeschriebenem Brief erfolgen. Verdächtige Internet-Seiten können über www.watchlist-internet.at gemeldet werden. Opfer von Internet-Betrug können sich außerdem an das Innenministerium unter against-cybercrime@bmi.gv.at wenden oder Anzeige auf einer Polizeiinspektion erstatten.

(APA/Red)

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