Die 24-jährige Kunststudentin, die als Kellnerin gejobbt hatte, wurde vor einem Lokal am Ruprechtsplatz in der Wiener Innenstadt erschossen. Ihre Mutter erhielt nach dem Verbrechensopfergesetz 2.000 Euro. Damit ließen sich nicht ein Mal die Überführung - die Frau stammte aus Bayern - und die Begräbniskosten abdecken.
Mutter klagt auf Entschädigung nach Terroranschlag in Wien
Nun macht die Mutter neben Schadenersatz Schmerzensgeld und Verdienstentgang geltend, Medienberichten zufolge begehrt sie insgesamt 125.000 Euro. Sie stützt ihre Klage auf die Argumentation, dass es im Vorfeld des Anschlags deutliche Hinweise auf die Gefährlichkeit des Attentäters gegeben habe und Organe der Republik nicht adäquat darauf reagiert hätten. Wäre das nicht unterblieben, hätte der Anschlag ihrer Ansicht nach verhindert werden können.
Finanzprokuratur zu keiner außergerichtlichen Einigung bereit
Die Finanzprokuratur - sie vertritt die Republik in allen Verfahren vor ordentlichen Gerichten - hat die geltend gemachten Ansprüche der Mutter nicht anerkannt und war zu keiner außergerichtlichen Einigung bereit, was eine zivilprozessuale Abhandlung des Terroranschlages erforderlich macht.
(APA/Red)