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Anschlag auf Tiroler Moschee: Trio wegen Brandstiftung schuldig

Nach einem Brandanschlag mit einem Molotowcocktail auf eine türkische Moschee in der Tiroler Bezirksstadt Kufstein im Jänner 2011 sind alle drei angeklagten jungen Männer am Donnerstagabend von den Geschworenen am Innsbrucker Landesgericht wegen versuchter Brandstiftung zu teils unbedingten Haftstrafen verurteilt worden.
Vom Vorwurf der Wiederbetätigung wurden sie jedoch freigesprochen. Die Schuldsprüche waren vorerst nicht rechtskräftig. Der Erstangeklagte, ein 22-jähriger Mann aus Kufstein, muss zweieinhalb Jahre hinter Gitter.
Der 15-jährige aus Salzburg stammende Zweitangeklagte wurde zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verdonnert. Acht Monate Haft muss hingegen der dritte im Bunde, ein 18-jähriger Kufsteiner, unbedingt verbüßen. 16 Monate wurden ihm bedingt nachgesehen. Nach der Urteilsverkündung meldeten sowohl Staatsanwalt Christian Kitz als auch alle drei Verteidiger Bedenkzeit an.

Im Schlussplädoyer hatte der Staatsanwalt noch damit argumentiert, dass bei allen drei Angeklagten ein Wiederbetätigungsvorsatz vorgelegen habe. “Sie wollten rechtsextreme, nicht irgendwelche sonstigen Schmierereien anbringen”, war er überzeugt. Zudem hätten sie die Moschee absichtlich in Brand setzen wollen. “Das war kein Lausbubenstreich”, meinte Kitz. Der Zweit- sowie der Drittangeklagte hätten “Tatbeiträge” begangen und seien daher keine reinen Mitläufer gewesen.

Der Erstangeklagte hatte sich im Prozess schuldig bekannt. Es sei alles seine Idee gewesen, meinte der Lagerarbeiter. Er habe die Taten selbst ausgeführt und habe auch die Idee dazu gehabt, den Brandanschlag mit der Handy-Kamera von dem 15-jährigen Mitangeklagten filmen zu lassen. Als Grund nannte er gegenüber Richterin Nadja Obwieser, dass er in der Vergangenheit öfter von Türken bedroht worden sei. Er habe mit dem Anschlag zeigen wollen, dass sich die Österreicher wehren könnten.

Alle drei Beschuldigten legten ein Tatsachengeständnis ab. Sie beteuerten in der Verhandlung jedoch, fernab von jeglicher nationalsozialistischer Gesinnung gehandelt zu haben. “Der nationalsozialistische Background und eine derartige Gesinnung fehlen bei ihm seit jeher”, spielte der Anwalt des Erstbeklagten auf die Aussage des Kufsteiners im Prozess an, wonach ihm von allen führenden Nationalsozialisten nur Adolf Hitler ein Begriff sei.

Die Beschuldigten hatten vor dem Eingang der Moschee Benzin ausgeschüttet und den entflammten Molotowcocktail gegen die Eingangstür geworfen. Zudem schmierten sie an die Eingangstüre eines Wohnblockes sowie an einem Geschäft unter anderem eine SS-Rune, ein Hakenkreuz sowie die Zahl “88” für “Heil Hitler”. Der entstandene Glimmbrand an der Eingangstür der Moschee war selbstständig erloschen und beim Aufsperren entdeckt worden. Das Trio wurde wenige Tage nach dem Anschlag in der Nacht zum 16. Jänner nach Hinweisen aus der Bevölkerung ausgeforscht. Anfang Februar wurden die Angeklagten in Untersuchungshaft genommen, in der nur der Erstangeklagte bis zu Beginn des Prozesses blieb.

APA

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