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Anschlag auf Haus des Kosovo-Präsidenten

Die Residenz des Kosovo-Präsidenten Ibrahim Rugova in Pristina ist am Freitag in den frühen Morgenstunde mit einer Bombe beworfen worden.

Wie der Belgrader Sender B-92 meldete, wurde bei dem Angriff  ein Leibwächter Rugovas leicht  verletzt. Der Albanerführer Rugova ist Chef der moderaten  Demokratischen Liga Kosovos. Mehrere Spitzenfunktionäre seiner Partei wurden seit 1999 Opfer von Anschlägen. 

Die UNO-Polizei in der von den Vereinten Nationen verwalteten  südserbischen Provinz teilte mit, eine Handgranate sei wenige Meter  vor dem Wohnhaus von Präsident Rugova explodiert. Während die Führer  der Bevölkerungsmehrheit der Albaner die Unabhängigkeit anstreben,  will Belgrad seine staatliche Souveränität im Kosovo  wiederherstellen.

Das nach dem Kosovo-Krieg 1999 errichtete internationale  Protektorat, das durch die NATO-geführte internationale Streitmacht  KFOR ausgeübt wird, basiert auf der Resolution 1244 des UNO- Sicherheitsrates. Seine Beendigung würde einen neuen UNO-Beschluss  voraussetzen. Die Resolution 1244 enthält die ausdrückliche  Verpflichtung zur „Wahrung der Souveränität und territorialen  Integrität Jugoslawiens“ (jetzt Serbien-Montenegro). Dem Kosovo  werden lediglich „substanzielle Autonomie und Selbstverwaltung“ nach  einer Periode internationaler Überwachung versprochen.

Zugleich verwendet die Sicherheitsrats-Entschließung (§ 10) den  Begriff „people“ für die Bezeichnung der Einwohner der Provinz. Mit  dieser Begriffswahl könnte den Kosovaren das Selbstbestimmungsrecht  zugestanden werden, denn nach völkerrechtlicher Doktrin sind nur  Völker („peoples“) befugt, das Selbstbestimmungsrecht in Anspruch zu  nehmen; demgegenüber besitzen Minderheiten („minorities“) nur das  Recht auf Schutz ihrer kulturellen Eigenart.

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