Anschlag auf Haus des Kosovo-Präsidenten
Wie der Belgrader Sender B-92 meldete, wurde bei dem Angriff ein Leibwächter Rugovas leicht verletzt. Der Albanerführer Rugova ist Chef der moderaten Demokratischen Liga Kosovos. Mehrere Spitzenfunktionäre seiner Partei wurden seit 1999 Opfer von Anschlägen.
Die UNO-Polizei in der von den Vereinten Nationen verwalteten südserbischen Provinz teilte mit, eine Handgranate sei wenige Meter vor dem Wohnhaus von Präsident Rugova explodiert. Während die Führer der Bevölkerungsmehrheit der Albaner die Unabhängigkeit anstreben, will Belgrad seine staatliche Souveränität im Kosovo wiederherstellen.
Das nach dem Kosovo-Krieg 1999 errichtete internationale Protektorat, das durch die NATO-geführte internationale Streitmacht KFOR ausgeübt wird, basiert auf der Resolution 1244 des UNO- Sicherheitsrates. Seine Beendigung würde einen neuen UNO-Beschluss voraussetzen. Die Resolution 1244 enthält die ausdrückliche Verpflichtung zur Wahrung der Souveränität und territorialen Integrität Jugoslawiens (jetzt Serbien-Montenegro). Dem Kosovo werden lediglich substanzielle Autonomie und Selbstverwaltung nach einer Periode internationaler Überwachung versprochen.
Zugleich verwendet die Sicherheitsrats-Entschließung (§ 10) den Begriff people für die Bezeichnung der Einwohner der Provinz. Mit dieser Begriffswahl könnte den Kosovaren das Selbstbestimmungsrecht zugestanden werden, denn nach völkerrechtlicher Doktrin sind nur Völker (peoples) befugt, das Selbstbestimmungsrecht in Anspruch zu nehmen; demgegenüber besitzen Minderheiten (minorities) nur das Recht auf Schutz ihrer kulturellen Eigenart.