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Anrainerparken in Wien: Prüfverfahren eingeleitet

Seit 1. Dezember 2018 können die Anrainerparkplätze auch für den Lieferverkehr und Sozialedienste genutzt werden.
Seit 1. Dezember 2018 können die Anrainerparkplätze auch für den Lieferverkehr und Sozialedienste genutzt werden. ©pixabay.com (Sujet)
Für die Neuregelung des Anrainerparkens in Wien wurde von der Volksanwaltschaft nun ein Prüfverfahren eingeleitet.

Die Volksanwaltschaft hat ein Prüfverfahren zur Neuregelung des Anrainerparkens in Wien eingeleitet. Darüber informierte die Bezirksvorstehung der Josefstadt, die eine Beschwerde bei der Institution eingebracht hatte, am Dienstagnachmittag die APA.

Anrainerparken in Wien: Neuregelung seit 1. Dezember 2018

Seit 1. Dezember 2018 sind Anrainerparkplätze in Wien auch für den Lieferverkehr und Sozialdienste untertags geöffnet. Die Bezirksvorsteher der Inneren Stadt, Markus Figl, und der Josefstadt, Veronika Mickel (beide ÖVP), stemmen sich seit vielen Monaten gegen die neue Regelung und holten sich dafür Unterstützung von Verfassungsrechtler Bernhard Raschauer, der in einem Gutachten zu dem Schluss kam, dass die Verordnung der Stadt nicht rechtskonform sei.

Nun soll geprüft werden, “mit welchen Überlegungen näherhin der Wiener Magistrat zum Schluss gekommen ist, den Kritikpunkten des Prof. Raschauer nicht zu folgen und an der Neuregelung festzuhalten”, heißt es in dem Schreiben der Volksanwaltschaft an Mickel, das der APA vorliegt. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) wurde von dem Prüforgan um eine Stellungnahme ersucht. Außerdem wurden genaue statistische Daten zu Verfahren wegen Übertretung der Neuregelung angefordert.

Bezirksvorsteher Figl: Prüfverfahren ist ein klares Signal

“Die Innere Stadt und die Josefstadt haben den Bewohnerinnen und Bewohnern versprochen alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Bewohnerparkplätze zu erhalten. Dass die Vorgangsweise der Stadt nicht ganz in Ordnung ist hat zuletzt auch das Gutachten des renommierten Verfassungsjuristen em.Univ.-Prof. Bernhard Raschauer deutlich gezeigt. Die Einleitung des Prüfungsverfahrens durch die Volksanwaltschaft ist ein klares Signal”, sagt Bezirksvorsteher Markus Figl. Außerdem weist er auf den politischen Auftrag in der Inneren Stadt hin: “92 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner haben sich klar für die Beibehaltung der geltenden Regelungen ausgesprochen. Diesem klaren Bürgervotum muss entsprochen werden.”

Künftig sollen mehr als 20.000 Inhaber von Park- und Servicekarten für Unternehmen aus allen 23 Bezirken die Bewohnerparkplätze des Ersten Bezirkes nützen dürfen. Das sei laut Figl eine “massive Attacke auf die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner und damit auf unsere Vision einer bewohnten Inneren Stadt.”

(APA/Red)

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