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Anna Nicole darf weiterstreiten

Das frühere Nacktmodell Anna Nicole Smith hat im Kampf um das Millionenerbe ihres verstorbenen Mannes einen Sieg vor dem Obersten Gerichtshof der USA errungen.

Das neunköpfige Richtergremium entschied am Montag einstimmig, dass sie erneut vor einem Bundesgericht ihren Erbanspruch geltend machen kann. Die Witwe des 1995 gestorbenen Ölmilliardärs J. Howard Marshall II. ficht mit dessen Sohn seit Jahren einen erbitterten Rechtsstreit aus, weil E. Pierce Marshall sie von der Erbschaft ausschließen will.

Smith heiratete Marshall 1994, als er 89 und sie selbst 26 Jahre alt war. Die Blondine arbeitete als Striptease-Tänzerin in Houston und hatte sich vor allem mit Nacktfotos im „Playboy“ einen Namen gemacht. Nur ein Jahr nach der Hochzeit starb Marshall.

Sein Tod war der Beginn eines harten Erbstreits. Smith wurde von einem Bundesgericht in Kalifornien ein Anteil von 474 Millionen Dollar (400 Millionen Euro) zugesprochen, ein Berufungsgericht hob dieses Urteil jedoch aus formalen Gründen wieder auf: Das Bundesgericht hätte sich mit dem Fall gar nicht befassen dürfen, weil Erbschaftsstreitigkeiten Sache der Gerichtsbarkeit der Einzelstaaten seien.

Gegen diese Entscheidung zog Smith vor den Obersten Gerichtshof, der nun die Zuständigkeit der Bundesgerichtsbarkeit bestätigte. Der Fall geht nun zurück an das Bundesgericht in Kalifornien. Ob das Gericht ihr wie zuvor einen Anteil aus dem Erbe zuspricht, bleibt allerdings offen. Pierce Marshall kündigte bereits an, weiter alles zu versuchen, um Smith von der Erbschaft auszuschließen.

Ganz leer ging Smith bei ihrer Kurzehe nicht aus: Sie erhielt von Marshall Geschenke im Wert von sechs Millionen Dollar, darunter zwei Häuser und Unmengen Schmuck. Sie beharrt darauf, ihr Verflossener habe ihr außerdem die Hälfte ihres Vermögens vermacht. Marshalls Sohn dagegen sieht sich als Alleinerbe.

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