AA

Anklage ortet bei Wiederaufnahme Missbrauch

Schon die Wiederaufnahme der Karibik-Geschäfte 1995 durch den damals neuen General­direktor Elsner, sei missbräuchlich betrieben worden.

Dies geht aus der Anklageschrift zum derzeit im Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht laufenden Prozess hervor. Im Folgenden einige Auszüge aus der Anklageschrift, die sich auf den von der Richterin Claudia Bandion-Ortner geplanten heutigen Untersuchungszeitraum – ab Wiederaufnahme bis kurz vor Eintritt des ersten Totalverlustes im Oktober 1998 – beziehen.

„Insgesamt hatten federführend Elsner und (Johann, Anm.) Zwettler, aber auch die übrigen Vorstandsmitglieder Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch die Sondergeschäfte schon unter Missbrauch ihrer Befugnisse begonnen und ausgeführt“, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Zur Wiederaufnahme der Karibik-Geschäfte wurden von Wolfgang Flöttl Investmentvehikel gegründet, sogenannte Special Purpose Companies (SPC), denen 400 Mio. Dollar (291 Mio. Euro) Kredite eingeräumt wurden. Diese sollten über die irische BAWAG-Tochter BAWAG International Finance Ltd. (BIF) abgewickelt werden. Die Wiederaufnahme wurde am 20. Juli 1995 vom Aufsichtsrat der Bank zustimmend zur Kenntnis genommen.

„Grundlage dieser Entscheidung war die von Zwettler assistierte Darstellung Elsners. Danach seien die im Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank von Juli 1994 an den ’Karibik-Krediten’ kritisierten Mängel ausgemerzt. Das Risiko würde beschränkt sein, weil Flöttl für nachschusspflichtiges subsidiäres Eigenkapital von 20 Prozent der gewährten Kreditmittel zu sorgen hatte, die Anteile an den Investmentvehikeln, deren Kontoguthaben und die erworbenen Wertpapiere der BIF verpfändet würden (asset backed securities) und nur marktgängige Papiere erworben werden dürften. Überdies sicherte Elsner monatliche Wertberichte des Brokers – Hauptbroker Flöttls war damals übrigens Refco Capital Markets Ltd. – und die Möglichkeit täglicher Depoteinschau zu. Elsner versprach überdies in dieser Sitzung, regelmäßig an den Aufsichtsrat zu berichten und – im Rahmen einer ’Selbstbindung’ um Genehmigung einer Ausweitung des Engagements unabhängig davon einzukommen, ob dies gesetzlich erforderlich sei.

Mit den Tatsachen stimmte diese Darstellung, die Prämisse der Entscheidung war, nicht überein, sie wurde von Elsner, Zwettler und dem übrigen Vorstand auch nicht umgesetzt“, heißt es in der Anklage.

„Die vergebenen Kredite fielen von Beginn an unter die Regeln für Großveranlagungen. Eine Genehmigung des Aufsichtsrates war von vornherein erforderlich, die dem Kontrollorgan gegenüber angekündigte ’Selbstbindung’ ein leeres Versprechen. Der Kreditrahmen betrug von Anfang an mehr als 66 Prozent der damals höchstzulässigen Summe.“

  • VIENNA.AT
  • Bawag
  • Anklage ortet bei Wiederaufnahme Missbrauch
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen