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Anklage: Kränkung durch Parteigründer

Öffentlichen Aussagen in einem Facebookvideo
Öffentlichen Aussagen in einem Facebookvideo ©VOL.AT/APA
Direktor eines Unternehmens reagiert auf öffentliche Äußerungen eines Politikers: Er fordert in Medienprozess Entschädigung für üble Nachrede und Verletzung der Privatsphäre.

Von Seff Dünser (NEUE)

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Privatanklage hat der Direktor eines Unternehmens am Landesgericht Feldkirch gegen den Chef einer kleinen politischen Partei erhoben. In dem Medienverfahren wirft der Privatankläger dem Privatangeklagten üble Nachrede und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs vor.

Die angeklagten Verstöße gegen das Mediengesatz hat der Gründer der neuen Vorarlberger Kleinpartei nach Ansicht des Privatanklägers mit seinen öffentlichen Aussagen in einem Facebookvideo vom 24. Jänner begangen. Dabei soll der nebenberufliche Politiker gesagt haben, der Privatankläger sei nur deshalb Direktor geworden, weil er der Bettgenosse eines einflussreichen Funktionsträgers gewesen sei. Nur deswegen sei er in die berufliche Position gehievt worden. Dadurch habe sich der Direktor aber erpressbar gemacht. So könne er von außen beeinflusst werden, auch für den Umgang mit politischen Parteien. Der Privatankläger fühlt sich durch die öffentlichen Aussagen des Privatangeklagten gekränkt. Für die erlittene Kränkung fordert der Privatankläger Entschädigungszahlungen nach dem Mediengesetz. Für den Fall einer Verurteilung sind Entschädigungszahlungen von bis zu 20.000 Euro vorgesehen, in besonders schweren Fällen von bis zu 50.000 Euro. Die Privatanklage bezieht sich auf die Paragrafen sechs und sieben des Mediengesetzes, also auf üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung sowie auf die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Noch kein Termin

Gerichtssprecher Norbert Stütler bestätigte gestern auf Anfrage nur, dass am Landesgericht ein Medienverfahren anhängig sei. Dabei verlange der Privatankläger neben einer Entschädigung für die erlittene Kränkung auch die Veröffentlichung des Urteils. Es liege noch kein Verhandlungstermin vor. Das Gericht habe dem Privatangeklagten eine Frist bis zum 20. Februar für eine Gegenäußerung eingeräumt.

Der Privatangeklagte hat vorgestern in einem Video auf seiner Facebookseite selbst über das gegen ihn eingeleitete Medien­verfahren berichtet. Im Video vom 24. Jänner hat der Gründer der neuen Partei einen Zusammenhang zwischen dem Abschneiden seiner Gruppierung bei der Landtagswahl vom Oktober 2019 und dem Verhalten des Direktors des Unternehmens hergestellt. Die neue Gruppierung des Privatangeklagten hat bei den Wahlen im Herbst des Vorjahrs den angestrebten Einzug in den Vorarlberger Landtag deutlich verfehlt.

(Quelle: NEUE)

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