AA

Anklage gegen Julius Meinl wegen Untreue: Nicht rechtskräftig

Julius Meinl und zwei weitere Personen wurden nicht rechtskräftig angezeigt.
Julius Meinl und zwei weitere Personen wurden nicht rechtskräftig angezeigt. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Gegen die Banker Julius Lindbergh Meinl, Peter Weinzierl und eine weitere Person wurde eine Anklage wegen Untreue erhoben. Sie ist jedoch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen die Banker Julius Lindbergh Meinl, Peter Weinzierl und eine weitere Person Anklage wegen Untreue zum Nachteil der Meinl Bank erhoben. Wie die StA Wien in einer Aussendung mitteilte, wird den Angeklagten vorgeworfen, die Meinl Bank um 883.500,07 Euro geschädigt zu haben. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können sie beeinspruchen.

Es gehe dabei um Zahlungen an Detektivagenturen von April 2009 bis August 2010 für Leistungen, die von Meinl persönlich beauftragt wurden und in keinen Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb bzw. dem Unternehmensgegenstand der Meinl Bank AG stehen. Die Anklage wirft Weinzierl und dem dritten Angeklagten vor, als Vorstände der Bank wissentlich ihre Befugnis über fremdes Vermögen missbraucht zu haben. Dem Banker Julius Meinl wird die Bestimmung der beiden anderen Angeklagten dazu vorgeworfen. Mit den Ermittlungen rund um die Meinl European Land hängt die Anklage nicht zusammen.

Die Strafdrohung für das Verbrechen der Untreue beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam. Die Angeklagten können innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklage Einspruch erheben.

Geld für Detektive im Fokus

Bei der nicht rechtskräftigen Anklage gegen den Banker Julius Meinl sowie zwei weitere Banker der Meinl Bank geht es um Detektivleistungen: Die Staatsanwaltschaft Wien teilt in ihrer Pressemitteilung mit, dass diese Ermittlungen im Jahr 2015 aufgenommen wurden, nachdem im Zuge einer Betriebsprüfung der Meinl Bank Rechnungen einer Detektivagentur aufgefunden worden waren.Auf APA-Anfrage wollte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Staatsanwältin Nina Bussek, die Detektivleistungen nicht näher charakterisieren. Die Anklage in der berichtspflichtigen, weil “clamorosen” Causa wurde von der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium genehmigt. Die Angeklagten können Einspruch dagegen erheben, daher ist sie nicht rechtskräftig.

Die Meinl Bank ist seit vielen Jahren in Rechtsstreitigkeiten – zivil- und strafrechtlich – rund um die Fondsgesellschaft Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium Real Estate) verstrickt. In dem Zusammenhang gab es auch Berichte, dass die Bank Detektive auf ihre Gegenspieler angesetzt habe.

Meinl-Bank-Vorstand: Bestritt nicht alle Anschuldigungen

Im Jänner 2015 sagte der nun mitangeklagte frühere Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl im Interview mit dem Nachrichtenmagazin “profil” auf die Frage: “Trifft es zu, dass die Meinl Bank Detektive eingesetzt hat, um an den Ermittlungsverfahren beteiligte Personen zu bespitzeln?” folgendes: “Ich bestreite nicht, dass wir versucht haben, Informationen über verschiedene Personen einzuholen. Aber Gerüchte, wir hätten die Staatsanwaltschaft Wien verwanzen lassen oder Verfahrensbeteiligte mit Stalking-Anrufen behelligt, sind einfach absurd.”

Laut einem “Kurier”-Bericht vom Jänner 2017 sollen sechs Detektive als Security für Julius Meinl im Einsatz gewesen sein und das Landgut der Familie im steirischen Pöllau gesichert haben. Dies habe mit der Geschäftstätigkeit der Bank nichts zu tun, argumentiere die Staatsanwaltschaft.

Gegen Julius Meinl, Peter Weinzierl und weitere Manager rund um MEL/Meinl Bank wurde von der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug ermittelt. Es geht u.a. um umstrittene Rückkäufe von MEL-Zertifikaten. Im April 2009 wurde der Banker und Milliardär Julius Meinl nach zwei Nächten in Untersuchungshaft gegen eine 100-Mio.-Euro-Kaution entlassen. Die nunmehr vorgelegte nicht rechtskräftige Anklage betrifft Zahlungen im Zeitraum von April 2009 bis August 2010.

Bank und Weinzierl wehren sich

Die Meinl Bank hat in einer Aussendung die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Wien in der nicht rechtskräftigen Anklage zurückgewiesen. Der Personenschutz für wesentliche Mitarbeiter sei bei Unternehmen weltweit üblich, nur bei der Meinl Bank werde das kriminell gewertet. Das sei eine “gezielte Maßnahme der StA gegen eine Einzelperson aus klar antisemitischen Motiven”, heißt es in der Aussendung.Der Anklagevorwurf gegen Julius Meinl und die früheren Vorstände der Bank, Peter Weinzierl und Günter Weiß, nämlich Untreue im Zusammenhang mit Personenschutz von Julius Meinl, sei an sich schon ein “Kuriosum”. Außerdem habe die Meinl Bank die Kosten für einen “erweiterten Personenschutz ihres Aufsichtsratsvorsitzenden Julius Meinl” zwar übernommen, aber am Ende gar nicht selbst getragen, sondern vom Aktionär – gemeint ist die niederländische B.V. Belegging-Maatschappij “Far East”, Anm. – ersetzt bekommen, der den Personenschutz für den Aufsichtsratsvorsitzenden angesichts der “konkreten Gefährdungslage” auch genehmigt habe.

Antisemitismusvorwürfe gegen österreichische Justiz

Schließlich werden massive Antisemitismusvorwürfe gegen die österreichische Justiz erhoben: “Eine jüngste Studie von CNN zeigt einen deutlichen Anstieg des Antisemitismus in Europa und speziell auch in Österreich; das aktuelle Vorgehen der StA gegen Julius Meinl mit Billigung von OStA (Oberstaatsanwaltschaft, Anm.) belegt, dass auch der österreichische Justizapparat nicht von rechtsstaatlichen Prinzipien sondern von massiv antisemitischen Tendenzen gelenkt wird. Dabei ist es nicht das erste Mal, dass der Aktionismus der StA Wien gegen Julius Meinl von antisemitischen Motiven getragen wird – bereits vor drei Jahren wurde eine gemeinnützige Spende der Meinl Bank an die israelische Ytzak Rabin Stiftung von der StA Wien kriminalisiert; damals hat allerdings das Justizministerium noch rechtzeitig die Reißleine gezogen”, so die Aussendung der Meinl Bank. Julius Meinl sei als Commissioner for Combatting Antisemitism des World Jewish Congress tätig.

Weinzierl spricht von “Wahnsinnsakt”

Der nicht rechtskräftig mitangeklagte Banker Peter Weinzierl sagte zur APA, es handle sich um einen “Wahnsinnsakt”, eine “Verzweiflungstat” der Staatsanwaltschaft. “Eigentlich veruntreut die Staatsanwaltschaft Steuermittel, wenn man das mit dem gleichen Maßstab messen würde”, sagte er. In der Anklage werde der Personenschutz für Julius Meinl kriminalisiert, obwohl weltweit Unternehmen den Personenschutz für leitende Mitarbeiter zahlen würden. Julius Meinl sei damals auf der Straße angepöbelt worden, über ihn sei geschrieben worden, dass er in kürzester Zeit eine 100 Millionen Euro-Kaution aufstellen könne. “Da konnten schon einige auf gewisse Ideen kommen”, sagte Weinzierl. Die Detektivagentur habe auch bei Personen aus dem Umfeld des damaligen “Rebellen-Aktionärs” der Meinl European Land (MEL) “ermittelt und nachgeforscht”, aber darum gehe es in der Anklage nicht unmittelbar, sondern um den Personenschutz für Julius Meinl, sagte Weinzierl.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Anklage gegen Julius Meinl wegen Untreue: Nicht rechtskräftig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen