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Anklage gegen Erzieherin nach Tod von Kleinkind in Kübel

Weil ein kleiner Bub in einem Maurerkübel ertrank, muss sich eine Erzieherin in Nordrhein-Westfalen in Deutschland vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft klagte die 36-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung an. Sie sei im Juni 2015 ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, sagte ein Behördensprecher am Dienstag.


In der privaten Kindertagesstätte in Porta-Westfalica waren an dem Tag die beiden Erzieherinnen mit sechs Kindern in einem Hühnerstall, als sich der 16 Monate alte Bub unbemerkt heraus schlich. Den Ermittlungen zufolge fiel das Kind kopfüber in einen Kübel unter einer Regenrinne. Obwohl in dem Plastikbottich nur wenige Zentimeter Wasser waren, starb das Kleinkind. Ein Wiederbelebungsversuch kam zu spät.

Die Ermittlungen gegen die zweite Tagesmutter wurden eingestellt. Hinweise für ein Mitverschulden des Jugendamtes als Aufsichtsbehörde hat die Staatsanwaltschaft nicht gefunden. Der Termin für den Prozess am Amtsgericht Minden ist noch offen.

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