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Anklage bei BZÖ-Prügelei in Schwebe

Die Staatsanwaltschaft wird im Zusammenhang mit der orangen Prügelattacke den Bericht über einen möglichen Strafantrag gegen BZÖ-Obmann Peter Westenthaler und gegen Unbekannt an die Oberstaatsanwaltschaft weiterleiten.

Das sei bei Fällen von großem öffentlichen Interesse so üblich, so Staatsanwalt Walter Geyer am Mittwoch gegenüber der APA. Damit ist eine Entscheidung über eine etwaige Anklageerhebung nicht vor Ende nächster Woche zu erwarten.

Ende dieser Woche wird die Staatsanwaltschaft den Bericht über die vom Pressesprecher von Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, angezeigte Prügelattacke durch einen Leibwächter Westenthalers fertig stellen. Anfang nächster Woche wird der Bericht dann der Oberstaatsanwaltschaft vorgelegt.

„Die entscheiden dann, ob das, was wir vorhaben, genehmigt wird oder nicht“, so Geyer. Eine Reaktion der Oberstaatsanwaltschaft dürfe man sich aber frühestens ab Ende der nächsten Woche erwarten. Eine Angabe darüber, was die Staatsanwaltschaft „vorhabe“, wollte Geyer nicht machen.

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