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Anita K. - Leben bei mutmaßlichem Täter ohne Obsorge "nicht okay"

Die vermutlich ermordete und seit Ende Oktober vermisste Anita K. aus dem Waldviertel lebte seit ihrer Kindheit bei dem mutmaßlichen Täter.
Einem wegen bereits getilgten Sexualdelikten vorbestraften 54-Jährigen, der keine offizielle Vormundschaft für das Mädchen und ihre ältere Schwester gehabt hatte. Eine Situation die laut Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits “nicht okay” ist. Gegen den Aufenthalt der Geschwister bei dem Mann hätte aber kaum etwas getan werden können. Dass Eltern eine Person – meist seien das Familienangehörige – für die Erziehung bestimmen, sei in gutem Einvernehmen möglich, erklärte Pinterits. Weitere rechtliche Schritte seien dazu per se nicht nötig. Das Fehlen der offiziellen Vormundschaft, spiele im Alltag auch kaum eine Rolle. “Wozu braucht man eigentlich die Obsorge? Für Dokumente, eine Passerstellung”, meinte Pinterits.

Selbst eine Ausweitung der Obsorge-Überprüfung auf zusätzliche behördliche Schritte könne solche Situation wie bei Anita K. nicht immer verhindern. Da die Formulare nach wie vor von den leiblichen Eltern unterzeichnet werden könnten. “100 Prozent, dass man so etwas hintanstellen kann, wird es nicht geben”, meinte die Jugendanwältin.

Die getilgte Vorstrafe alleine wäre wiederum kein Grund gewesen, die Jugendlichen gegen ihren Willen von dem Mann wegzubringen. “Wenn man ihm nichts nachweisen kann, kann man ihn nicht rausgeben aus der Familie – wenn die Mädchen nichts erzählen”, so Pinterits. Teenager könne man nicht einfach in eine andere Betreuungssituation geben, wenn sie das nicht wollen, da sie dann erfahrungsgemäß einfach davonlaufen würden. Und bei Missbrauch spiele die Ambivalenz der Opfer eine wichtige Rolle. Pinterits: “Man kann nur versuchen, über die Beziehungsebene Angebote zu setzen.”

Im Fall von Anita K. könnte der 54-Jährige in der Öffentlichkeit einfach als der Vater der Mädchen “durchgegangen” sein. “Er dürfte seine Rolle sehr gut gespielt haben”, meinte Pinterits. “Offensichtlich hat keiner von ihm die Obsorgebestätigung gewollt.”

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