Was ein wenig skurril und amüsant anmutet, fanden die Verantwortlichen bei EBay nicht allzu witzig – nach einer Anfrage der APA wurde das eigenwillige Angebot geprüft und schließlich gelöscht. Denn Geld darf nur dann versteigert werden, wenn es einen Sammlerwert hat.
“Ich hab solche Angst vor der Krise!!!!! Ein anderer EBayer hat mir jetzt einen Weg gezeigt: Ich versteigere einfach mein Erspartes: “Sie bieten auf einen 50-Euro-Schein, garantiert ECHT und frisch aus dem Bankomat! Besonders Misstrauische können ihn auch gerne überprüfen lassen! Werdet glücklich mit meinem Geld! Ich kann’s nicht mehr!”, so die Begründung des “Verkäufers”.
EBay Austria reagierte prompt: “Dieses Angebot widerspricht unseren Policies und wird daher gelöscht. Bargeld – Münzen oder Scheine – dürfen nur versteigert werden, wenn diese einen Sammlerwert haben (Bsp: Euro-Starter-Kit) – ein einfacher 50-Euro-Schein fällt da also nicht darunter.”