Die 31-jährige Beamtin hatte am 23. April 2007 zwei Kollegen attackiert, die sie sturzbetrunken in ihrem privaten Pkw vorgefunden hatten. Als sie ihre Generalien feststellen und einen Alko-Test durchführen wollten, wurde die Frau renitent.
Einer Funkstreife war an jenem Montagabend ein mit laufendem Motor mitten auf der Straße abgestelltes Auto aufgefallen. Am Steuer saß eine Frau, die offensichtlich vor sich hindämmerte bzw. schlief. Die Gesetzeshüter, die zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung hatten, es mit einer Polizistin zu tun zu haben, weckten sie und verlangten einen Ausweis.
Dabei stellte sich heraus, dass die Fahrzeughalterin kaum sprechen konnte. Geruch nach Hochprozentigem war wahrnehmbar. Die Frau schaffte es nicht, der Aufforderung, auszusteigen, Folge zu leisten. Als die Beamten nachhalfen, musste sie gestützt werden, da sie ansonsten umgefallen wäre.
Als der Grad ihrer Alkoholisierung ergründet werden sollte, kam jedoch Leben in die 31-Jährige. Sie rief Ich scheiß auf euren Alko-Test! Lassts mich in Ruhe! und lief in eine nahe gelegene Parkanlage. Ihre Verfolger versuchte sie abzuschütteln, indem sie ihren Hund auf diese zu hetzen versuchte: Fass!
Er hat Gott sei Dank nicht reagiert, erzählte einer der beiden betroffenen Polizisten nun im Zeugenstand. Die Frau sei dann irgendwie auszuckt, ich weiß nicht. Man wollte sie ins nächste Kommissariat schaffen, worauf sie einem Kollegen Fußtritte und Schläge, dem anderen einen Kopfstoß gegen den Oberkörper versetzte und einen Finger umdrehte.
Nachdem sie endlich gebändigt werden konnte, versuchte sie, aus dem Streifenwagen zu flüchten, indem sie während der Fahrt die Tür öffnete. Es war keine angenehme Situation, meinte der Zeuge.
Der Beamtin war die Verhandlung unendlich peinlich, wie ihr Verteidiger Nikolaus Rast betonte: Das ist eine besoffene Geschichte unter Kollegen, die leider den Weg zu Gericht gefunden hat. Die Beschuldigte berichtete, sie habe damals nach Dienstschluss um 17.00 Uhr Wodka zu trinken begonnen und mindestens eine halbe Falsche geleert. Hintergrund waren private und berufliche Probleme, die sie offensichtlich ertränken wollte.
Ihr Ex-Freund mache laufend Schwierigkeiten, ihre Tätigkeit im Polizeianhaltezentrum mache ihr ebenfalls zu schaffen, erläuterte die Polizistin. Der Häfndienst sei sehr anstrengend: Es gibt dort nur Negatives, nichts Positives! Die Gschichterln, die sie dort erfahre, seien sehr belastend.
Das kann jedem passieren, dass die Psyche so verletzt ist, dass man sich ein Mal niedersauft, zeigte Richter Thomas Schrammel Verständnis für die 31-Jährige. Diese habe ihren Kollegen nur Bagatelleverletzungen zugefügt, weshalb der Richter Milde walten ließ.
Der Vorfall hatte für die Beamtin bisher keine dienstrechtlichen Konsequenzen. Sie ist weiterhin aktive Polizistin. Ihre Vorgesetzten stünden hinter ihr, sie bemühe sich, ihr Alkoholproblem mit einer Therapie in den griff zu bekommen, legte die Frau dar.
Mit dem Urteil war sie einverstanden. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab, die Bewährungsstrafe ist daher nicht rechtskräftig.