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Angeklagte vor Ruanda-Völkermord-Tribunal im Hungerstreik

In Tansania sind 40 Häftlinge, die sich wegen Beteiligung am Völkermord in Ruanda im Jahr 1994 verantworten müssen, in den Hungerstreik getreten. Der britische Sender BBC berichtete am Dienstag, 40 von 55 Häftlingen weigerten sich, jegliche Nahrung außer Flüssigkeit zu sich zu nehmen.

Sie protestierten gegen den Vorschlag der Staatsanwaltschaft, sie in mehreren noch anhängigen Verfahren an ruandesische Gerichte zu überstellen. Derzeit sind die Streikenden in der tansanischen Stadt Arusha vor dem Internationalen Gerichtshof für den Völkermord in Ruanda (ICTR) angeklagt.

Die Überweisung der Verfahren soll sicherstellen, dass das Tribunal wie von den Vereinten Nationen vorgesehen seine Arbeit bis Ende 2008 beendet. Die Angeklagten und ihre Anwälte argumentieren, dass sie in Ruanda keinen fairen Prozess erwarten könnten. Das Gericht hat über den Antrag der Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden.

Im Frühjahr 1994 begann die damalige ruandesische Regierung, die von der Mehrheits-Volksgruppe der Hutu gestellt wurde, einen Völkermord, bei dem in rund hundert Tagen 800.000 Tutsi und gemäßigte Hutu massakriert wurden. Erst der Einmarsch der von Uganda unterstützten und heute in Ruanda regierenden Patriotischen Front (RPF) machte dem Morden ein Ende. Hunderttausende Hutu flohen anschließend aus Angst vor Racheakten in Nachbarländer.

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