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Angeklagte im Guantánamo-Prozess dürfen sich selbst verteidigen

Der mutmaßliche Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 sowie zwei weitere Mitangeklagte dürfen sich bei einem Prozess im US-Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba selbst verteidigen.

Zugleich sagte der 44-jährige Hauptangeklagte Khalid Sheikh Mohammed zum Abschluss des ersten Prozesstages des US-Sondermilitärgerichts am Donnerstag (Ortszeit) zu, mit dafür zu sorgen, dass keine sicherheitsrelevanten Geheiminformationen an die Öffentlichkeit gelangen. “Eine bizarre Wendung”, kommentierte ein Prozessbeobachter der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Neben dem Hauptangeklagten Scheich Mohammed verlangte auch der Mitangeklagte Ramzi Binalshibh von dem Gericht die Todesstrafe, um als “Märtyrer” zu sterben. Binalshibh soll als Mitglied der “Hamburger Zelle” mit einem der späteren Attentäter des 11. September konspiriert haben. “Ich warte schon seit langem darauf, zum Märtyrer zu werden”, sagte der Hauptangeklagte. Er könne “aus religiösen Gründen” keine Amerikaner als Anwälte akzeptieren. Das Gerichte hatte ihm und seinen vier Mitangeklagten zunächst Militäranwälte zur Seite gestellt. Neben Scheich Mohammed und Binalshibh sind drei weitere mutmaßliche Mitverschwörer angeklagt, denen ebenfalls die Todesstrafe droht.

Scheich Mohammed sagte, er werde das Gericht im Voraus darauf hinweisen, wenn er während des Prozesses über Geheiminformationen, die Sicherheit der USA betreffen, sprechen wolle. Das Militärgericht kann in einem solchen Fall die Medien vom Prozess ausschließen sowie die Video-Übertragung in einen Presseraum unterbrechen. Es ist einer der besonderen Bedingungen des Sondergerichts, dass nicht alle Aussagen und Beweise öffentlich verhandelt werden müssen.

Bei den drei anderen Angeklagten handelt es sich den Angaben zufolge um die Guantánamo-Häftlinge Ali Abdel Asis Ali, Mustafa Ahmed al-Hausawi und Walid bin Attash. Ihnen werde unter anderem Unterstützung und Ausbildung der Attentäter vorgehalten. Neben Scheich Mohammed und Ramzi Binalshibh darf sich auch Walid bin Attash selbst verteidigen. Den beiden anderen Angeklagten wurde das Recht auf eigene Verteidigung zunächst verweigert. Zur Begründung meinte das Gericht, Mustafa Ahmed al-Hausawi sei sich nicht bewusst, wie schwerwiegend die Vorwurfe gegen ihn seien. Ali Abdel Asis Ali nehme Psychopharmaka.

Der in Kuwait geborene und in Pakistan aufgewachsene Scheich Mohammed hat nach US-Angaben bereits seine Verantwortung für die Verbrechen gestanden. Allerdings wurde er nach Angaben des US- Geheimdienstes CIA dem “Waterboarding” (simuliertes Ertränken) unterworfen, was nach internationalen Standards als Folter gilt. Zudem wurde er nach seiner Festnahme in Pakistan 2003 drei Jahre lang in geheimen Haftanstalten gefangen gehalten, bis er 2006 nach Guantánamo gebracht wurde.

Das Verfahren in Guantánamo ist der wichtigste Prozess seit den Terrorattacken, bei denen in New York und Washington fast 3.000 Menschen getötet wurden. Scheich Mohammed gilt den US-Ermittlern als “Gehirn” der Attentatsserie. Die Sondergerichte, sogenannte Militärkommissionen, wurden eigens für Verfahren gegen mutmaßliche Terroristen und Guantánamo-Häftlinge geschaffen. Da die Angeklagten weniger Rechte als in normalen Militär- oder Zivilverfahren haben, betrachten viele westliche US-Verbündeten die Verfahren als fragwürdig.

Die eigentlichen Verhandlungen sollen vermutlich erst im September beginnen. Am Donnerstag wurden zunächst nur Verfahrensfragen geklärt. Alle fünf Angeklagten erschienen in weißen, arabischen Gewändern vor Gericht. Einer der fünf trug Fesseln. Nach längerer Beratung entschied Militärrichter Ralph Kohlmann, dass Scheich Mohammed sowie zwei weitere Angeklagte sich selbst verteidigen dürfen. “Ich brauche auch keinen Übersetzer”, sagte der Hauptangeklagte, der früher als “Nummer drei” des Terrornetzwerks Al Kaida galt. Insgesamt geht es nach Angaben des Pentagons um 169 Vorwürfe, unter anderem um Verschwörung, Mord und Flugzeugentführung.

Nach Angaben es Pentagons, das den rechtsstaatlichen Charakter des Verfahrens betont, gibt es auch die Möglichkeit der Berufung, bis hin zum Obersten US-Gericht. Einer Todesstrafe müssten alle zwölf Mitglieder des Sondergerichts zustimmen.

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