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Angebliche Gewalt-Vorfälle in NÖ Erziehungsheim: Prozess vertagt

Der Prozess nach Vorfällen im Kinderheim wurde vertagt
Der Prozess nach Vorfällen im Kinderheim wurde vertagt ©APA (Sujet)
Beim Prozess um die angebliche Misshandlung eines ehemaligen Zöglings in der "Kinderwelt Stiefern" (Bezirk Krems-Land) sind am Mittwoch am Landesgericht Krems weitere Zeugen - insgesamt sieben - befragt worden.
Prozess wurde fortgesetzt
So begann der Prozess

Das im September begonnene Verfahren wurde in der Folge wegen beantragter weiterer Zeugen und Einholung von Gutachten auf unbestimmte Zeit vertagt.

Schwere Vorwürfe gegen Arzt

Wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung angeklagt ist der Besitzer der Liegenschaft. Der Arzt hatte sich nicht schuldig bekannt. Er soll einen damals Zwölfjährigen mit einem Spazierstock verletzt und ihm anschließend in einer Badewanne den Kopf unter Wasser gedrückt haben.

In der Einrichtung im Waldviertel sind Kinder aus Wien und Niederösterreich untergebracht. Dementsprechend zuständig sind auch die Jugendbehörden beider Länder. Deren Vertreterinnen erklärten heute übereinstimmend, von – angekündigten – Kontrollbesuchen in Stiefern einen durchwegs positiven Eindruck gehabt zu haben. Die Pädagoginnen seien “sehr bemüht” und engagiert gewesen.

Kontrollen: Erziehungsheim unauffällig

“Natürlich” hätten manche Kinder gesagt, sie wären lieber allein, hieß es. Das Opfer sei nach Angaben der Betreuer im Waldviertel unglücklich gewesen. Missstände seien aber nie festgestellt worden. Dass es immer wieder Schwierigkeiten – auch unter den Kindern untereinander – gebe, sei “klar”, verwies eine Zeugin darauf, dass die Kinder oft einen “großen Rucksack an Problemen” mit sich tragen würden.

Beide Beamtinnen erklärten auch, dass jene – gekündigte – Betreuerin, die den Angeklagten durch ihre Aussagen belastete, einer Einladung zu einem Gespräch nicht nachgekommen sei.

Gewalt im Kinderheim?

Dem Jugendamt Wien (MA 11) war der Vorfall nach Angaben der befragten Beamtin Ende November 2011 bekannt geworden – der heute 18-Jährige, der zu dieser Zeit in einer betreuten WG in Wien lebte, hatte sich einem Sozialpädagogen anvertraut und auch einen zweiten Vorfall, seinen Bruder betreffend, erzählt. Man hielt Nachschau, Anfang 2011 erstattete dann die NÖ Fachaufsicht Anzeige – der Bursch habe sich nicht mehr dazu geäußert.

Aufgrund der beruflichen Schweigepflicht gab es seitens der im und für das Heim tätigen Psychotherapeutinnen, Psychologinnen und einer Ärztin keine Informationen über den Burschen. Nur soviel allgemein: Im Falle einer festgestellten oder zu Ohren gekommenen Verletzung hätte man eine Meldung gemacht. Und: Der Bursch sei eher verschlossen gewesen.

Keine belastenden Aussagen

Den Angeklagten Belastendes war heute nicht zu hören. Niemand hatte den Mann mit einem Spazierstock gesehen, den er nach Aussage der Belastungszeugin, die ihn als Machtmensch und Kontrollfreak beschrieb, dazu benutzt haben soll, Kindern Angst zu machen.

Einhellig war allen Zeugenaussagen zu entnehmen, dass sich der Angeklagte in den operativen Betrieb überhaupt nicht einschaltete und höchstens auf dem – ihm gehörenden – Areal gesehen wurde. “Er ist ein Humanist durch und durch”, waren die Vorwürfe für eine ehemalige Betreuerin, nun Hausfrau und Mutter, unvorstellbar. Es tue ihr “in der Seele weh”, dass der Mann vor Gericht stehe.

(apa/red)

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