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Anfechtung der BP-Wahl: Entscheidung noch vor Angelobung

Unklarheiten zur Briefwahl im Zuge der BP-Wahl.
Unklarheiten zur Briefwahl im Zuge der BP-Wahl. ©APA
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach der Anfechtung der Bundespräsidentschaftswahl durch die FPÖ das sogenannte "Vorverfahren" eingeleitet. Ziel sei eine Entscheidung noch vor der geplanten Angelobung des neuen Bundespräsidenten am 8. Juli. 
Liegt Rechtswidrigkeit vor?
FPÖ legt Anfechtung vor

Die Bundeswahlbehörde wurde aufgefordert, die entsprechenden Wahlakten vorzulegen, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.

Auch erteilte der VfGH der Wahlbehörde den Auftrag, mitzuteilen, ob und bei welcher Behörde Strafanzeige eingebracht wurde. Auch die entsprechenden Unterlagen dazu muss die Behörde an den VfGH übermitteln. Darüber hinaus kann die Wahlbehörde auch eine Stellungnahme zu den in der Anfechtung vorgebrachten Vorwürfen abgeben; dies ist aber nicht zwingend.

Sämtliche Akten, Unterlagen zu den Strafanzeigen und die Stellungnahme müssen bis zum 17. Juni beim Verfassungsgerichtshof einlangen.

Wahlanfechtung: Entscheidung soll vor Angelobung fallen

Das Ziel ist, dass der Verfassungsgerichtshof binnen vier Wochen (wie im Gesetz vorgesehen) eine Entscheidung trifft – also noch vor der geplanten Angelobung des neuen Bundespräsidenten am 8. Juli. Garantieren könne man das jedoch nicht, betonte Neuwirth am Donnerstag erneut. Bereits am Mittwoch hatte der VfGH-Sprecher auf den großen Umfang der FPÖ-Anfechtung (150 Seiten) verwiesen. Außerdem könnten immer wieder Umstände auftreten, die ein Verfahren kompliziert machen.

Der Leiter der Bundeswahlbehörde, Robert Stein, sagte zuvor im Ö1-“Morgenjournal”, sollten die von der FPÖ in der Anfechtung erhobenen Vorwürfe stimmen, wäre das “unfassbar”. “Dass man möglicherweise vorzeitig auszählt und dann bestätigt, dass alles richtig gelaufen ist, dass man pünktlich begonnen hat, wenn das so wäre, das wäre auch für mich unfassbar”, sagte er zu entsprechenden Vorwürfen.

Wahlkarten-Öffnung: Frage der Rechtswidrigkeit

Die Öffnung der Wahlkarten und die Auszählung und Feststellung von Nichtigkeit müsse unbedingt erst am Montag um 9 Uhr beginnen – und zwar vor der Wahlkommission. Ansonsten wäre der Vorgang rechtswidrig.

Ob aufgrund der vorgebrachten Vorwürfe noch einmal gewählt werden muss, wollte Stein nicht beurteilen. Es sei jedenfalls das “gute Recht” einer Wahlpartei bzw. eines Zustellungsbevollmächtigten, eine Anfechtung einzubringen – wenn dieser glaubt, dass Rechtswidrigkeiten gefunden wurden, die Einfluss auf das Ergebnis haben. “Es ist Sache des Verfassungsgerichtshofes – mit unserer Unterstützung und Lieferung von Aktenmaterial – das zu beurteilen.”

>> Mehr zum Thema: FPÖ legt Anfechtung vor.

(APA)

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