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Änderung bei Kinderporno-Regelung

Grundsätzlich positiv haben sich die zum Hearing im Justizausschuss geladenen Experten zu den geplanten Änderungen im Sexualstrafrecht geäußert. Aber es gabe auch Kritik.

Unter anderem der geplanten Ausweitung der Kinderpornografie-Regelung auf über 14-jährige Jugendliche. Der von den Grünen nominierte Rechtsanwalt Helmut Graupner warnte vor „absurden Konsequenzen“, da damit auch Bilder von voll entwickelten 17-jährigen Jugendlichen strafbar würden.

Die Psychotherapeutin Rotraud Perner und der Kinderpsychiater Ernst Berger schlossen sich der Kritik Graupners an: „Ich fürchte, dass hier bei dem grundsätzlich positiven Ansatz übers Ziel hinaus geschossen wurde“, meinte Berger. Der Gesetzesentwurf werde dem von Jugendlichen betriebenen „Wertesampling“ nicht gerecht. Auch Perner sprach sich für Anpassungen aus und meinte, der bestehende Entwurf würde mit „einigen kleinen Formulierungs-Änderungen“ einen guten Ansatz darstellen.

Perner warnte davor, dass mit der geplanten Kinderporno-Regelung etwa auch Eltern kriminalisiert werden könnten, die ihre Kinder in vermeintlich unverfänglichen, aber als lasziv interpretierbaren Posen fotografieren. Hier sei eine „breite Aufklärung über die Grenzen der sexuellen Selbstbestimmung“ und eine entsprechende Schulung der Richterschaft nötig.

Lob gab es von allen drei Experten für die grundsätzliche Intention der Gesetzesänderungen. Tenor: Der Entwurf bringe bessere Schutzbestimmungen gegen sexuellen Missbrauch, entsorge einige sexualmoralisch geprägte Bestimmungen und modernisiere die Sprache der bisherigen Paragrafen (Stichwort: „Unzucht“).

Auf Wunsch der ÖVP war auch der ORF-Journalist Robert Altenburger in den Ausschuss gekommen. Er hatte zum vorliegenden Gesetz zwar nichts zu sagen, berichtete aber von seinen Recherchen über Kinderprostitution in Tschechien. Ein Vertreter des Justizministeriums meinte dazu, wer im Ausland eine unter 14-jährige Prostituierte aufsuche, mache sich damit auch in Österreich strafbar. In der nun vorliegenden Novelle werde diese Altersgrenze auf 18 Jahre hinaufgesetzt.

Die Anhebung der Altersgrenze für Kinderpornografie von 14 auf 18 Jahre begründete das Justizministerium mit der UN-Kinderrechtskonvention: Ein Zusatzprotokoll sehe diese Altersgrenze auch für Kinderprostitution und Kinderpornografie vor.

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