Die Radiothek, ein Konzept analog zur ORF-TVthek, hat eine lange Geschichte. Im Juli 2015 genehmigte die Medienbehörde KommAustria das Unterfangen. Die BWB legte gegen diesen Bescheid aber umgehend Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein. Sie ortete damals “negative Auswirkungen des neuen Angebots auf die Wettbewerbssituation im Bereich der Hörer-bzw. Nutzermärkte für Hörfunk und Hörfunk-Online-Angebote sowie im Bereich der Online-Werbemärkte”.
ORF-“Radiothek” kann umgesetzt werden
Das BvWGH wies diese Beschwerde im November 2018 aber als unbegründet ab. Dem zentralen Kritikpunkt der Wettbewerbsbehörde, nämlich, dass die Marktdefinition durch die KommAustria nicht korrekt erfolgt sei, schloss sie sich nicht an.
Die BWB hätte dagegen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof oder eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben können. Das wird sie allerdings nicht tun, bestätigte eine Sprecherin der APA. Der Programmausschuss des Stiftungsrats wurde am Mittwoch bereits von dieser jüngsten Entwicklung informiert.
Im kommenden Jahr soll daher die Radiothek das Licht der Welt erblicken. Langfristig werde sie dann in den geplanten “ORF-Player”, der gerade entwickelt wird, integriert, hieß es auf APA-Anfrage im ORF.
(APA/Red)