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An Enkeltochter vergangen

Im Sommer 2004 verbrachten die damals 13-jährige Lydia mit ihrem Stiefbruder zwei Wochen beim Opa und seiner Lebensgefährtin im Garten. In dieser Zeit soll sich der Großvater an dem Mädchen vergangenen haben.

Als sich Lydia der Verwandtschaft anvertraut, meldet sich auch eine zweite Enkeltochter (heute 21 Jahre) und berichtet von Übergriffen des Opas im Jahr 1998. Am Donnerstag musste sich der 66-jährige Johann B. vor Gericht verantworten.

B. wurde wegen Unzucht mit Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zu 20 Monaten Haft verurteilt. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Der Angeklagte bekannte sich am Beginn des Verfahrens nicht schuldig. Er sei seit Jahrzehnten schwerer Alkoholiker und könne sich bis 2002 – nach dem zehnten Entzug ist er trocken – nur schemenhaft erinnern. „Ich kann es nicht ausschließen. Wenn ich es getan haben sollte, dann tut mir es leid“, sagte er vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Johannes Jilke) aus. Zum zweiten Fall im Sommer 2004 meinte er, er könne sich nicht erklären, warum seine Enkeltochter das behauptet.

Auch sein Sohn meinte: „Er ist nicht der Typ dafür. Er kann mit Kindern nichts anfangen.“ Richter Jilke sprach ihn im Fall aus dem Jahr 1998 frei. Jedoch im zweiten Fall hatte der Vorsitzende Zweifel daran, dass sich der Angeklagte an dem Mädchen vergangen hat. „Sie hätte sehr wohl alles Mögliche behaupten können, aber sie hat sehr genau abgewogen, woran sie sich noch erinnern kann und woran nicht“, sagte Jilke.

Erschwert wurde das Urteil durch den nicht ordentlich geführten Lebenswandel des Angeklagten. Zudem hat der 66-Jährige bereits 26 Vorstrafen. Unter anderem wurde er 1968 bereits zu 18 Monaten Haft verurteilt, weil er mit einer 13-Jährigen geschlafen hatte.

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