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Amtsmissbrauch: Prozess in Wiener Neustadt

Ehemalige Leiterin der Justizvollzugsanstalt ließ laut Anklage ihre Bachelorarbeit abtippen
Ehemalige Leiterin der Justizvollzugsanstalt ließ laut Anklage ihre Bachelorarbeit abtippen ©APA (Sujet)
Am Donnerstag, den 25. Juni, muss die ehemalige Leiterin der Justizvollzugsanstalt Wiener Neustadt auf der Anklagebank "ihres" Gerichtes Platz nehmen. Der früheren Spitzenbeamtin wird Amtsmissbrauch zur Last gelegt. Sie soll zwei Lehrlinge und eine Vertragsbedienstete dazu verwendet haben, eine Facharbeit für ihr Studium tippen zu lassen.

Ein anonymer Hinweis ließ den Fall an die Öffentlichkeit kommen: Die 54-jährige Gefängnisdirektorin soll 2014 ihre Bachelorarbeit für die Fachhochschule von Untergebenen schreiben haben lassen – abtippen besser gesagt, denn inhaltlich war alles schon festgehalten. Wie auch immer: Während ihrer Arbeitszeit in der Justizvollzugsanstalt mussten die drei jungen Frauen die karrierefördernde Facharbeit ihrer Chefin tippen, so die Staatsanwaltschaft. Es handelte sich um Interviews mit ehemaligen Fußfesselträgern. “Dienstfremde Zwecke” nennt die Anklageschrift dies.

Prozess wegen Amtsmissbrauchs

Obwohl der “Tatort” Wiener Neustadt war, wurde ein Wiener Staatsanwalt mit der Verfassung der Anklageschrift betraut – um Befangenheit auszuschließen. Es wurde auch darüber gerätselt, wo der Prozess gegen die Frau stattfinden wird. Die Richterschaft in Wiener Neustadt jedenfalls sah letztlich keinen Grund für eine Befangenheit.

Faktisches Geständnis abgelegt

Die 1960 geborene Beamtin (verteidigt von Rechtsanwalt Manfred Ainedter) hat im Vorverfahren zwar ein faktisches Geständnis abgelegt, bestreitet aber die subjektive Tatseite. Sie habe in keinem Falle eine Weisung erteilt, sich während der Dienstzeit nur um ihre Bachelorarbeit zu kümmern.

Tippen ohne inhaltlichen Beitrag

Außerdem wäre das Ganze lediglich reines Tippen ohne inhaltlichen Beitrag gewesen. Und wie es Anwalt Ainedter gegenüber der APA ausdrückte: “Was hätten die drei Damen sonst machen sollen. In die Luft schauen? Das ist wohl nicht Sinn und Zweck ihrer Anstellung gewesen …” Zudem hätte die Tätigkeit auch der Ausbildung der Lehrlinge gedient, die ja am Computer schreiben lernen sollten, so die Argumentation der Verteidigung.

Fremdenfeindliches Mobbing

Ob die anonyme Anzeige damit zu tun hat, dass die Gefängnisdirektorin, eine gebürtige Polin, seit ihrer Funktion in Wiener Neustadt immer wieder fremdenfeindlichem Mobbing ausgesetzt war, darüber wird man im Prozess-Beweisverfahren vielleicht mehr erfahren. Die Angeklagte jedenfalls ist mittlerweile an eine andere Justizvollzugsanstalt in Wien versetzt worden.

(APA/Red.)

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