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Amtshaftungsklage wegen defekter Verhütungsspirale Eurogine abgewiesen

Landesgericht für Zivilrechtssachen wies eine Amtshaftungsklage in der Causa Eurogine zurück.
Landesgericht für Zivilrechtssachen wies eine Amtshaftungsklage in der Causa Eurogine zurück. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Beim Verbraucherschutzverein (VSV) haben sich rund 1.400 Frauen gemeldet, die durch die Verhütungsspirale von "Eurogine” zu Schaden gekommen sind. Einen Rückschlag gab es nun in puncto Amtshaftung.
Sammelklage wegen defekter Spirale

Eigenen Angaben zufolge 1.400 Frauen haben sich beim Verbraucherschutzverein (VSV) gemeldet, die durch defekte Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers Eurogine zu Schaden gekommen sein sollen. Mehrere Verfahren sind bei österreichischen Gerichten anhängig, erste Urteile, die den Betroffenen Schadenersatz zugestehen, lägen bereits vor, berichtete der VSV am Freitag.

Defekte Verhütungsspirale: Gericht wies Amtshaftungsklage in Wien ab

Am Donnerstag wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) eine Amtshaftungsklage abgewiesen, weil das Medizinproduktegesetz nur die Allgemeinheit, nicht aber einzelne Betroffene schütze. "Diese Argumentation kennen wir aus den Amtshaftungsklagen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus in Ischgl im März 2020", kritisierte VSV-Obmann Peter Kolba die Entscheidung am Freitag in einer Presseaussendung. Auch in Ischgl hätten die Behörden trotz nachweislicher Kenntnis vom Auftreten des Virus zu spät und zu zögerlich reagiert. Dennoch habe das ZRS Wien bisher sämtliche Amtshaftungsklagen mit dem Argument abgewiesen, das Epidemiegesetz richte sich an die Allgemeinheit, konkrete Geschädigte hätte aber keinen Anspruch auf Ersatz.

VSV will Rechtsmittel in Causa Eurogine einlegen

Auch in der Causa Eurogine akzeptiert Kolba die Klagsabweisung nicht. Er will dagegen Rechtsmittel einlegen. Der VSV steht auf dem Standpunkt, dass neben dem Hersteller auch die Republik Österreich für die fehlerhafte Materialzusammensetzung der Spirale haftet, bei der wiederholt T-förmige Seitenarme gebrochen und bis zur operativen Entfernung im Körper der betroffenen Frauen verblieben waren. Der VSV wirft dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) vor, trotz eines Warnhinweises der spanischen Gesundheitsbehörde es über Jahre hinweg unterlassen zu haben, Frauen über das von den Eurogine-Spiralen ausgehende Risiko zu informieren.

Schadenersatz-Frage noch nicht geklärt

Was die Schadenersatz-Frage betrifft, hatte zuletzt ein steirisches Gericht einer Betroffenen finanzielle Wiedergutmachung zuerkannt. Das Bezirksgericht Fürstenfeld ging im vergangenen April von einem Produktfehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes aus und stellte - vorerst nicht rechtskräftig - eine verschuldensunabhängige Haftung des spanischen Herstellers fest. Über die Höhe der zugesprochenen Summe gab es keine Angaben. Mittlerweile haben beide Parteien gegen das Urteil berufen und haben nun vier Wochen Zeit für ihre Rechtsmittelausführungen. Dann wird der Fall vom Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGZ) überprüft.

(APA/Red)

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