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ÖAMTC: Navigationsgeräte mit eingebautem Radarwarnsystem

Vorsicht bei der Fahrt in einige Nachbarländer! Der Club rät, gespeicherte Radarstandorte in Deutschland und der Schweiz wenn möglich zu löschen...

Wien – GPS-Navigationsgeräte, die für den Autofahrer interessante Punkte (POI = Points of Interest) ausweisen, sind eine bewährte Hilfe für Autofahrer – auch auf der Fahrt ins Ausland. Manche Produkte informieren nicht nur über Ausweichrouten oder die nächste Tankstelle, sondern warnen auch vor bekannten Radarstandpunkten. “In Österreich sind solche Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen kein Problem. Aber in Deutschland und in der Schweiz sind diese Geräte verboten”, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler.

“In der Schweiz gelten GPS-Navigationsgeräte mit Radar-Warn-POI als verbotene Geräte, die die Behörden bei der Verkehrskontrolle behindern”, weiß die ÖAMTC-Juristin. Um ein illegales GPS-Gerät handelt es sich dann, wenn es vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen oder vor Ampeln mit Kameras warnt. “Sobald jemand ein solches Gerät in der Schweiz in den Verkehr bringt, erwirbt, in Fahrzeuge einbaut, darin mitführt, befestigt oder in irgendeiner Form verwendet oder auch nur beim Anpreisen mitwirkt, macht er sich strafbar”, erklärt Hirtler. Es droht eine Geldbuße und die Behörden sind berechtigt, die Geräte zu konfiszieren. Für eine Bestrafung müsste der Polizist dem Autofahrer nachweisen können, dass die Warn-Funktion aktiviert war.

Für Deutschland gilt Ähnliches: Wird man mit einem betriebsbereiten Navigationsgerät mit Radarwarnfunktion erwischt, muss man mit einer Strafe in der Höhe von mindestens 75 Euro rechnen. “Auch in Deutschland droht, dass diese Navi-Geräte von der Polizei sichergestellt und vernichtet werden”, erläutert Hirtler.

In Österreich sind nur solche Radarwarngeräte verboten, die aktiv über Funkwellen Radarstandorte aufspüren. Die GPS-Navigationsgeräte greifen jedoch auf zuvor gemeldete Standorte zurück. Deshalb sind sie in Österreich erlaubt.

So kann man sein Navi-Gerät trotz Radarwarner nutzen

Vor der Fahrt ins benachbarte Ausland müssen Autofahrer sicherstellen, dass ihre Navi-Geräte keine Warn-POIs vor Geschwindigkeits- oder anderen Polizeikontrollen für die Schweiz oder Deutschland enthält. Standardmäßig voreingestellte Standorte sollten – wenn möglich – gelöscht oder zumindest die Funktion deaktiviert werden. “Anleitungen zum Löschen finden sich auf den Homepages der Gerätehersteller”, so die ÖAMTC-Juristin abschließend.

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