Amoklauf von Graz: Eltern von Opfern wollen Staat verklagen
Die Eltern von sieben beim Amoklauf im Juni in Graz getöteten Schülern wollen mit Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich vorgehen. Sie werden von der Grazer Anwältin Karin Prutsch-Lang vertreten und diese will in den kommenden Tagen ein entsprechendes Schreiben an die Finanzprokuratur schicken, kündigte sie am Dienstag in einer Presseaussendung an. Entscheidend sind dabei wohl die Umstände des Waffenbesitzes des Täters.
Aufforderungsschreiben schon vorbereitet
Der 21-jährige ehemalige Schüler, der neun Schüler und eine Lehrerin getötet hatte, hatte seine Waffen legal besessen. Und das, obwohl er zuvor bei der Stellungsprüfung beim Bundesheer aus psychologischen Gründen als untauglich für den Dienst an der Waffe beurteilt worden war. Daran knüpft nun die Juristin Prutsch-Lang an. "Indem das Bundesheer ein bekanntes, sicherheitsrelevantes Gutachten nicht weiterleitete und sich dabei auf 'datenschutzrechtliche Gründe' stützte, wurde die Waffenbehörde daran gehindert, ein vollständiges Bild von der psychischen Eignung des Antragstellers zu gewinnen. Dieses Unterlassen stellt eine schuldhafte Amtspflichtverletzung dar", heißt es in dem Aufforderungsschreiben, das bereits vorbereitet am Tisch der Anwältin liegt.
Zwei Unterschriften der Eltern fehlen noch bei der Letztfassung des Schreibens. Diese erwartet die Juristin dieser Tage. Danach geht der Brief an die Finanzprokuratur, quasi der Anwalt der Republik, bestätigte sie Dienstagabend entsprechende Medienberichte.
Test der Bezirkshauptmannschaft
Die Klage stützt sich nicht nur auf das Heeresgutachten. Es geht auch um den Test der Bezirkshauptmannschaft: Das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte durch die Bezirksverwaltungsbehörde sei ebenso "rechtswidrig und schuldhaft". Denn bei der Entscheidung habe man sich "ausschließlich auf einen offensichtlich dafür ungeeigneten Multiple-Choice-Test verlassen". Man habe verabsäumt, weitere Erhebungen zu machen oder sich auch nur mit dem Test "kritisch auseinanderzusetzen".
(APA/Red)