Amoklauf in Graz: Täter war bei Stellung psychisch untauglich

Ein Sprecher bestätigte der APA am Donnerstag einen Bericht von Servus TV. Das Heer dürfte so etwas aus Datenschutzgründen nicht weitergeben, so Sprecher Oberst Michael Bauer, dies sei gesetzlich nur bei einer Anfrage einer Behörde zu einem konkreten Fall möglich.
"Hatten keine gesetzliche Grundlage, dies weiterzugeben"
Es gebe zwei Möglichkeiten, untauglich für den Dienst beim Bundesheer zu sein: Aus psychischen und/oder physischen Gründen, sagte Bauer. "Unser System hat funktioniert, aber wir hatten keine gesetzliche Grundlage, dies weiterzugeben", sagte Bauer zur APA.
Der Täter hatte im März bei einer zivilen Behörde einen psychologischen Test absolviert und hatte sich damit legal eine Pistole beschaffen können. Das Bundesheer hatte hingegen die psychische Instabilität des Grazers festgestellt.
LH Kunasek empört
Der Landeshauptmann der Steiermark - und frühere Verteidigungsminister - Mario Kunasek (FPÖ) zeigt sich laut Servus TV empört: "Das Bundesheer darf nur bei Suchtgift oder direkter Gefährdung Informationen weitergeben. Sonst verhindert der Datenschutz den Austausch. Das muss sich dringend ändern."
Nationalen Sicherheitsrat tagt zu Amoklauf:
(APA)