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Amoklauf-Drohung während Instagram-Live-Chat von Kanzler Kurz

Der 15-Jährige drohte während eines Live-Chats mit Kanzler Kurz mit einem Anschlag.
Der 15-Jährige drohte während eines Live-Chats mit Kanzler Kurz mit einem Anschlag. ©REUTERS
Während eines Instagram-Live-Chats am vergangenen Mittwoch kündigte ein 15-Jähriger einen Anschlag im Wiener Stephansdom an. Der Anschlag sollte heute stattfinden, die Polizei konnte den Burschen vorher festnehmen.

Während eines öffentlichen Live-Chats von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), der am vergangenen Mittwoch über Instagram abgewickelt wurde, hat ein 15-Jähriger mit einem Anschlag gedroht. Wie die Wiener Landespolizeidirektion am Samstag berichtete, postete der Jugendliche, es werde am 10. April um 13.00 Uhr einen Amoklauf im Stephansdom geben. Er wurde am Freitagabend festgenommen.

15-Jähriger bald gefasst

Die Festnahme durch Corbra-Beamte erfolgte nach Ermittlungen des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und des Wiener LVT, wobei es nicht besonders schwierig gewesen sein dürfte, auf die Spur des Burschen zu kommen, da dessen Drohung auf Screenshots festgehalten wurde. Der 15-Jährige war bisher nicht polizeibekannt. Ein möglicher islamistischer Hintergrund werde geprüft, meinte Polizeisprecher Marco Jammer gegenüber der APA.

Terrordrohung war "ein Spaß"

Nachdem die Handschellen geklickt hatten, gab der 15-Jährige zu, das Posting verfasst zu haben. "Er hat gesagt, dass er zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, die Drohung umzusetzen", sagte Jammer. Es habe sich "um einen Spaß" gehandelt, so die Verantwortung des 15-Jährigen. Ihm wären die Konsequenzen seines Tuns nicht bewusst gewesen.

Der Verdächtige befindet sich in Haft und wurde bereits in eine Justizanstalt gebracht. Das Landeskriminalamt Wien hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

U-Haft beantragt

Der Verdächtige befindet sich in Haft und wurde bereits in eine Justizanstalt gebracht. Das Landeskriminalamt Wien hat die weiteren Ermittlungen übernommen, wobei laut Polizei vorerst von einer gefährlichen Drohung (Paragraf 107 StGB) ausgegangen wird. Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, auf APA-Anfrage erklärte, wird die Anklagebehörde beim Landesgericht die Verhängung der U-Haft beantragen.

(APA/red)

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