Der 24-jährige Felix T., der vor einer Woche nach einer Verfolgungsjagd durch halb Wien von einem Polizisten mehrfach angeschossen worden ist, hat nicht überlebt. Der junge Mann starb Montagabend auf der Intensivstation des SMZ-Ost. Die Staatsanwaltschaft untersucht die Rechtmäßigkeit des Waffengebrauchs. Ein Anwalt prüft im Auftrag der Hinterbliebenen mögliche zivilrechtliche Schritte.
Jagd über Ottakring nach Penzing
Felix T. hatte sich Montag vergangener Woche mit seinem auf 500 PS getunten Audi ohne Kennzeichen mit der Polizei eine wilde Jagd über Ottakring nach Penzing geliefert. Verfolgende Beamte gaben zunächst Warnschüsse ab. Dann traf ein Beamter der Spezialeinheit WEGA (Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung) den 24-Jährigen drei Mal. Tödlich war die Kopfverletzung. Die genaue Todesursache wird eine gerichtsmedizinische Obduktion klären, sagte Dr. Ernst Geiger, Leiter der Wiener Kriminaldirektion 1 (KD 1), auf APA-Anfrage.
Die Eltern und die Brüder des Mannes haben den Anwalt Thomas Angermair beauftragt. Er will jetzt die Ergebnisse der Polizeiermittlungen und Informationen über die kriminaltechnische Untersuchung abwarten sowie bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht nehmen, um mögliche zivilrechtliche Ansprüche in Ruhe zu prüfen.
Maßnahmenbeschwerde und Schmerzensgeld
Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit werde eine so genannte Maßnahmenbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Wien eingebracht werden. Weiters im Raum stehen Angermair zufolge mögliche Ansprüche gegen die Republik unter dem Titel der Amtshaftung und Schmerzensgeld für die Eltern.
Vor allem ein Punkt ist nach Ansicht des Juristen nicht geklärt: Einem der Brüder des Toten sei unmittelbar nach dem Vorfall von der Polizei mitgeteilt worden, dass einer der verfolgenden Beamten den Mann bei einem Versuch, ihn anzuhalten, erkannt habe. Felix T., ein passionierter Bodybuilder, habe viele WEGA-Beamte von Training her gekannt, so Angermair. Später habe die Auskunft der Polizei gelautet, der Beamte habe den 24-Jährigen erst im Spital wiedererkannt.
Waffengebrauch angeblich “nicht zulässig”
Falls man ihn erkannt hat, muss man schon fragen, warum geschossen worden ist, meint Angermair. Schon der Ort der Schussabgabe – dort war nur leere Landschaft, niemand sei in unmittelbarer Gefahr gewesen – lässt den Anwalt annehmen, dass lebensgefährdender Waffengebrauch sicher nicht zulässig gewesen sein dürfte.
Felix T. stand bei dem Vorfall laut Polizei unter Drogeneinfluss. Eine in seinem Wagen gefundene Spritze enthielt Kokainrückstände, außerdem wurde das Suchtgift im Harn des 24-Jährigen nachgewiesen. Jener Beamte, der die Schüsse abgegeben hat, ist nicht suspendiert und dienstfähig, sagte Geiger.