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Am Samstag beginnen erste bundesweite Herbstferien

Am Samstag starten die bundesweiten Herbstferien.
Am Samstag starten die bundesweiten Herbstferien. ©APA
Ab Samstag stehen an den Schulen die ersten bundesweiten Herbstferien auf dem Programm. Für diese wurde rund um Nationalfeiertag (26. Oktober) bzw. Allerheiligen/Allerseelen (1./2. November) per Gesetz die Zeit zwischen 27. und 31. Oktober freigegeben.

Zum Ausgleich wurden die schulfreien Dienstage nach Ostern und Pfingsten sowie schulautonome Tage gestrichen. Von der Herbstferienregelung gibt es aber auch Ausnahmen.

Die genaue Länge der Herbstferien ist - ähnlich wie die der Weihnachtsferien - variabel, da der Start mit dem (ohnehin schulfreien) Nationalfeiertag bzw. das Ende mit dem (ebenfalls schulfreien) Allerseelen jedes Jahr auf einen anderen Wochentag fällt. Je nachdem ist dann ein davorgehendes oder darauffolgendes Wochenende auch noch frei.

Herbstferien dauern bis 2. November

Für die heurige Premiere heißt das: Da der 26. Oktober auf einen Montag fällt, beginnen die Ferien bereits am Samstag davor und dauern bis 2. November, ebenfalls ein Montag. Freigegeben werden müssen daher vier Tage (27. bis 30. Oktober) - das bedeutet, dass an den beiden Dienstagen nach Ostern (6. April 2021) und Pfingsten (25. Mai 2021) unterrichtet wird sowie zwei "schulautonome" Tage wegfallen. Derzeit gibt es an den Pflichtschulen insgesamt vier und an den höheren Schulen fünf solcher Tage.

Bisher hatte nur Vorarlberg eine solche einheitliche Regelung. In anderen Bundesländern konnten Herbstferien "künstlich" durch die Vergabe schulautonomer Tage geschaffen werden. Das haben manche Schulen gemacht, andere nicht - und genau das war auch der Grund für die Neuregelung: Durch die unterschiedliche Vorgehensweise kam es häufig vor, dass Eltern mit Kindern an mehreren Schulen mit Betreuungsproblemen zu kämpfen hatten: Sie mussten sich für das eine Kind die Tage um Nationalfeiertag/Allerheiligen/Allerseelen freinehmen und für das andere jene Zwickeltage, die dessen Schule stattdessen schulautonom freigegeben hatte.

Streit um einheitliche Ferien beendet

Ansonsten wurde mit der Neuregelung der langjährige Streit zwischen Befürwortern und Gegnern einheitlicher Herbstferien beendet: Die einen führten ins Treffen, dass die Schüler zwischen Schulbeginn und Weihnachtsferien dringend eine längere Erholungspause brauchen. Die anderen hielten eine solche genau deshalb für kontraproduktiv, weil die Schüler so aus dem Lernrhythmus gerissen werden. Heuer kommt unvorhergesehen als Pro-Argument auch noch grundsätzlich die Einschränkung von Sozialkontakten in der Corona-Pandemie dazu.

Für die Herbstferien gibt es aber eine Ausnahmeregelung: "Aus zwingenden schulorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen" kann die jeweilige Bildungsdirektion eines Bundeslands für einzelne Schulen oder Schularten einen Entfall festlegen - das wurde in manchen Ländern auch in Anspruch genommen. Gedacht hat man dabei vor allem an berufsbildende mittlere und höhere Schulen bzw. deren im Lehrplan vorgeschriebene Pflichtpraktika - etwa an Schulen für Tourismus und für wirtschaftliche Berufe bzw. land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten. Entfallen für sie die Herbstferien, haben sie stattdessen an den Dienstagen nach Ostern und Pfingsten frei bzw. bekommen sie die gestrichenen schulautonomen Tage zurück.

(APA/Red)

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