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Altkleidersammler in Wien tragen zähen Rechtsstreit aus

Aktuell gibt es zähe Rechtsstreitigkeiten zwischen Altkleidersammlern in Wien
Aktuell gibt es zähe Rechtsstreitigkeiten zwischen Altkleidersammlern in Wien ©Pixabay (Sujet)
Gegenseitige Klagen von Öpula und Humana - in Wien schwelt ein Streit zwischen Altkleidersammlern.

Erst kürzlich ist die Öpula Rohstoff-Recycling Ges.m.b.H mit einer Klage gegen den Entwicklungshilfe-Verein "HUMANA People to People, Verein für Entwicklungszusammenarbeit" erfolgreich gewesen.

Humana vs. Öpula: Erbitterte Streitigkeiten

Humana musste 244 Altkleidercontainer in Wien versperren. Nun erwirkte Humana laut "wien.orf.at" gegen Öpula eine einstweilige Verfügung - wegen Irreführung nach dem Wettbewerbsrecht. Öpula will gegen diese Entscheidung vorgehen.

Humanas Vorwurf lautete sinngemäß, dass Öpula die Altkleiderspenderinnen und -spender irreführe, indem auf den Öpula-Containern in großer Schrift "Rotes Kreuz" und "Kolping" stehe, aber nicht der Großteil des Gewinns an diese Organisationen fließe. Laut einer Humana-Aussendung am Donnerstag habe das Handelsgericht das genauso gesehen und eine einstweilige Verfügung erlassen. Dieser zufolge müsse Öpula "ab sofort" die Beschriftungen auf allen betroffenen Containern ändern bzw. überkleben, hieß es in der Aussendung.

Altkleider überwiegend für Rotes Kreuz und Kolping?

Gegen diese Entscheidung setzt sich Öpula vehement zur Wehr, denn was Humana in der Aussendung vergessen habe zu erwähnen sei: "Die Richterin hat auch gesagt, wenn dem nicht so ist und die karitativen Organisationen den überwiegenden Teil des Gewinns bekommen, dann sind die Plakate nicht zu entfernen", sagte Öpula-Geschäftsführer Kurt Willheim auf APA-Anfrage.

Öpula werde daher gegen die einstweilige Verfügung vorgehen - auch unter dem Aspekt, dass seitens des Gerichts bei Öpula bezüglich dieses Vorwurfs nicht angefragt worden sei. "Wir arbeiten seit mehr als 30 Jahren mit den Karitativen zusammen, wir sind vollkommen transparent. Die Karitativen bekommen von uns, und das können wir durch die Steuerberatungskanzleien beweisen, den überwiegenden Anteil am Gewinn." Die Größenordnung liege bei 65 bis 70 Prozent. "Daher werden die Plakate nicht abgenommen", so Willheim.

(APA/Red)

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