Der steirische BZÖ-Obmann Abg. Gerald Grosz ist nach wie vor überzeugt, dass es sich bei dem Verfahren gegen den deutschen CDU-Politiker Dieter Althaus - der thüringische Ministerpräsident war nach einem tödlichen Skiunfall am 3. März in Irdning wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden - um eine "Farce" handelte.
Aus diesem Grund habe er am Dienstag beim OGH eine Anregung zur Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Es soll eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreicht werden.
“Recht muss Recht bleiben und für alle Menschen in unserem Land gleichermaßen gelten. Hier wurde in fürchterlicher Art und Weise geltendes Recht zugunsten eines wahlkämpfenden deutschen Politikers gebogen und missbraucht”, ist Grosz überzeugt. Wie er in einer Aussendung mitteilte, habe er über die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Gheneff-Rami-Sommer eine Anregung zur Nichtigkeitsbeschwerde an die Generalprokuratur übermitteln lassen. Das Verfahren, die Art und Weise des Prozesses und das Urteil seien “ein einziger Sündenfall in der Rechtsgeschichte unseres Landes” gewesen, so Grosz.