Damit bestätigte der Sprecher der Anklagebehörde einen entsprechenden Bericht der “Süddeutschen Zeitung” (Montag-Ausgabe). Eine persönliche Befragung sei aber trotzdem nicht vom Tisch: “Wir werden nicht sagen, was wir vorhaben”, so der Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Leoben, Walter Plöbst, am Montag gegenüber der APA sagte.
Es müsse dem Beschuldigten die Möglichkeit gegeben werden, Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen, auch ein von Leoben übermittelter Fragenkatalog wäre möglich. “Aber er kann ja auch nicht gezwungen werden, auszusagen”, so Plöbst. Althaus werde aber “nicht viel wissen”, wurde der Sprecher in der “Süddeutschen” zitiert.
Da es um das Delikt “fahrlässige Tötung” (Strafausmaß bis zu ein Jahr Haft) und nicht “fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen” (bis zu drei Jahre) gehe, sei es auch möglich, dass im zuständigen Bezirksgericht Irdning im Bezirk Liezen verhandelt werde. Ob die Örtlichkeit für einen Prozess geeignet bzw. groß genug sei, müsse der Richter entscheiden, so Plöbst im APA-Gespräch. Er gehe davon aus, dass “die Sache vor August abgeschlossen ist”.
Plöbst hält es laut “Süddeutscher Zeitung” für “nicht ausgeschlossen”, dass eine “mögliche Strafe für Althaus unter der Schwelle” bleiben wird, die zu einem Eintrag ins Vorstrafenregister führt. Die Verhandlungen um Wiedergutmachungszahlungen für die Familie der toten Skifahrerin, die einen einjährigen Sohn hinterließ, dürften problemlos im Laufen sein: “Wir wollen uns im Guten einigen, ohne die Gerichte zu beschäftigen”, sagt Althaus’ österreichischer Rechtsvertreter Walter Kreissl. Was der Salzburger Anwalt der Familie des Opfers, Alexander Rehrl, in der Zeitung bestätigte: “Wir sind schon recht weit, es geht um einen finanziellen Ausgleich für den Verlust der Mutter.”