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Altenrhein: Lärmbelastungen im vertraglichen Rahmen

Auch im April 2007 wurden die staatsvertraglich vereinbarten Tageslärmbelastungen durch den Betrieb des Flugplatzes Altenrhein nicht überschritten. Das geht aus dem jüngst vorgelegten Bericht des Flugbeobachters des Landes Vorarlberg hervor, der die Flugbewegungen in Altenrhein wieder konsequent kontrolliert hat.

Während der so genannten Normalbetriebszeiten überprüfte der Flugbeobachter auch die Einhaltung der Flugrouten. Darüber hinaus wurden die von der Flugplatzbetreiberin, der Airport Altenrhein AG, gemeldeten Flugbewegungen und die damit zusammenhängenden Berechnungen der Lärmpunktezahlen überprüft.

41 Ausnahmebewilligungen

Der Flugbeobachter nahm seine Kontrolltätigkeiten auch während der so genannten Randbetriebszeiten wahr. Das sind jene Zeiten vor, zwischen oder nach den Regelbetriebszeiten, in denen auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Im April wurden 41 solche Bewilligungen erteilt, davon berührten vier Flugbewegungen österreichisches Staatsgebiet, bei einer handelte es sich um einen Ambulanzflug.

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OTS0028 2007-05-29/09:11

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