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Alte Vignette ab 31. Jänner ungültig: Neues Vignettenjahr wird türkis

Ab Mittwoch gilt in Österreich die neue, türkise Jahresvignette.
Ab Mittwoch gilt in Österreich die neue, türkise Jahresvignette. ©ARBÖ
Autofahrer aufgepasst: Falls Sie noch keine neue Vignette auf Ihrer Windschutzscheibe haben, sollten Sie sich rasch eine besorgen. Ab Mittwoch gilt auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich nämlich nur mehr die neue, türkise Ausgabe der Jahresvignette.
Digitale Vignette kommt

Am 31. Jänner verliert die Jahresvignette 2016 ihre Gültigkeit. Ab dann muss die neue, türkise Vignette am Pkw, Motorrad oder leichten Wohnmobil angebracht sein, sobald Autobahnen oder Schnellstraßen benutzt werden. Der Tarif für die Jahresvignette beträgt heuer 86,40 Euro (Pkw) bzw. 34,40 Euro für Motorräder. Erhältlich sind auch 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten.

Österreicher lassen sich bei Vignettenkauf Zeit

Österreicher lassen sich Zeit mit dem Kauf der neuen Vignette, wie eine ARBÖ-Blitzumfrage zeigt. 50 Prozent der Teilnehmer haben noch keine Vignette 2017 auf ihrer Windschutzscheibe. Aber Vorsicht, man sollte sich auch nicht zu lange Zeit lassen, denn wer ohne gültige Vignette fährt, muss mit einer Ersatzmautzahlung von 120 Euro rechnen.

Der Kaufnachweis sollte stets aufbewahrt werden. Er dient im Falle eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann. Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel.

Vignetten-Regelungen im Überblick

Wer mit blauen Kennzeichen unterwegs ist und ein Fahrzeug überstellt, muss eine ordnungsgemäß entwertete Zweimonatsvignette mitführen, diese aber nicht auf die Windschutzscheibe kleben. Hierbei reicht die Mitnahme im Fahrtenbuch aus. Beim Abstellen und Verlassen des Kraftfahrzeuges – etwa bei einer Raststätte – muss aber die Vignette von außen leicht sicht- und kontrollierbar im Kraftfahrzeug hinterlegt werden, da dies sonst als Mautprellerei bewertet wird. Achtung: wer bei Kraftfahrzeugen mit Überstellungskennzeichen eine Jahres- oder 10-Tagesvignette verwendet, muss sie – wie in allen anderen Fällen – sehr wohl aufzukleben.

Eine Ausnahme gibt es für Menschen mit Behinderung. Im Regelfall ist der Besitz eines Behindertenpasses gemäß Bundesbehindertengesetzes Voraussetzung für eine “Gratisvignette”. Nähere Infos dazu gibt es bei den Landesstellen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen – wo sie auch zu beantragen ist.

Infos zur “Vignettenpflicht” im Ausland

Neben Österreich gibt es in den Nachbarländern Schweiz, Slowenien, Tschechien sowie der Slowakei Vignettenpflicht, in Ungarn gilt das elektronische Mautsystem (E-Vignette). In Deutschland verlangen manche Städte eine Umweltplakette. Heimische Lenker sollten laut Asfinagnicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe angebracht haben – solange die Sicht jedoch nicht behindert ist, gibt es keine Beschränkung der Pickerl-Anzahl und auch keine Strafen.

Strenger ist da die Slowakei: Sie erlaubt keine alten, ungültigen slowakischen Plaketten. Auch Slowenien verlangt die Entfernung der alten Vignetten. “Bei Auslandsfahrten ist es ratsam, sich nach den Landesvorschriften zu erkundigen, um Unannehmlichkeiten oder Strafen wegen zu vielen Aufklebern zu vermeiden”, so Dr. Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.

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