Alte Parkscheine in Wien nicht mehr lange gültig

Wer die alten Parkscheine nach dem 30. Juni 2025, parkt faktisch ohne gültigen Parkschein und muss mit einer Strafe von 36 Euro wegen Falschparkens rechnen, erklärt Matthias Nagler, Verkehrsexperte des ÖAMTC.
Alte Parkscheine in Wien können nicht umgetauscht oder refundiert werden
Wer das Fahrzeug also in Bezirken abstellt, für die keine gültige Ausnahmegenehmigung besteht – also das Wiener "Parkpickerl" – sollte ab dem 1. Juli darauf achten, ausschließlich neue Parkscheine zu verwenden. Die bekannten bunten Zettel sind weiterhin für 30, 60, 90 oder 120 Minuten erhältlich. Für diejenigen, die ihre Parkgebühren digital über Handyparken bezahlen, werden die erhöhten Tarife bereits automatisch berechnet. "Eine Rückgabe oder ein Umtausch von alten Parkscheinen wird seit einigen Jahren seitens der Stadt Wien verweigert – wer nach Ablauf der Frist, also ab 1. Juli, noch welche besitzt, bleibt leider darauf sitzen", stellt Matthias Nagler klar. Eine Methode, die der ÖAMTC in der Vergangenheit wiederholt bemängelt hat. Trotzdem empfiehlt der ÖAMTC-Experte den Betroffenen, abgelaufene Parkscheine nicht einfach zu entsorgen: "Wer noch über größere Mengen an Kurzparkscheinen verfügt und sie nicht mehr aufbrauchen kann, sollte diese vorsichtshalber aufbewahren – bislang gibt es nämlich keine finale Rechtsprechung darüber, ob die Verweigerung von Umtausch bzw. Gebühren-Refundierung eigentlich rechtens ist", so Nagler abschließend.
(Red)