Alkopops-Diebstahl in Wiener Cocktailbar
I wollt nur angeben! I wollt sie gar net trinken! I war eh schon besoffen, versicherte er einem Schöffensenat (Vorsitz: Claudia Bandion-Ortner). Er wurde wegen Diebstahls zu einer unbedingten Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt, wobei das Gericht den angerichteten Schaden mit 18 Euro bezifferte.
Der Mann war mit einem guten Freund auf der Pistn, wie er sich in seiner Verhandlung ausdrückte. Als er aufs WC musste, gelangte er versehentlich in einen Raum, in dem ein riesiger, mit einem einfachen Schloss gesicherter Kühlschrank stand, hinter dem vor allem die beliebten Alkopops lockten.
Der 25-Jährige nutzte die Situation, riss einfach kurz am Griff und entnahm dem Kühlschrank zwölf Flaschen, die er zurück ins Lokal transportierte. Dort stellte er seine Beute lachend auf den Tisch, nahm den Rucksack seines Freundes und verstaute dort den Alkohol.
Einer Angestellten war die Szene nicht entgangen. Sie verständigte die Polizei. 15 Kilo hab i seit der Anzeige abgnommn! I bin regelrecht manisch-depressiv worden, meinte nun der Beschuldigte:
Angesichts mehrerer Vorstrafen befürchtete er, wegen der Blödheit zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden.
Der Senat ließ Milde walten, worauf sich der Mann bei der Vorsitzenden sowie dem Staatsanwalt bedankte. Und jetzt gemma was trinken, bemerkte er daran anschließend zu einem Bekannten, der ihn zum Prozess begleitet hatte.