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Alkoholverbote in den Bundesländern

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Immer mehr Gemeinden in Österreich verbieten Alkohol im "öffentlichen Raum". In Wien ist's noch nicht so weit.

Besäufnisse im Park oder auf öffentlichen Plätzen werden in immer mehr österreichischen Gemeinden verboten: Wie eine APA-Umfrage in den Landesverwaltungen ergab, sind Salzburg und Oberösterreich mit 16 bzw. 17 erlassenen Verordnungen derzeit Spitzenreiter.
In Wien sind entsprechende Schritte bisher nur angedacht, aber auch hier können sie kommen…

Erlassen werden die Verbote vorzugsweise in Touristenorten. Keine aktiven Verbote gibt es derzeit im Burgenland (in Planung) und in Wien.

Beim Land Oberösterreich liegen 17 Verordnungen von Gemeinden auf, die ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen beinhalten. Neben einigen kleinen Ortschaften haben sich auch mehrere Bezirkshauptstädte – etwa Wels, Schärding, Braunau oder Vöcklabruck – zu dem Schritt entschlossen.

Fünf Alkoholverbote gibt es alleine im Salzkammergut. Beispielsweise in Gmunden muss man in einem Teil des stark von Touristen frequentierten Zentrums abstinent bleiben, etwa auf der Traunsee-Esplanade. Auch Bad Ischl, Bad Goisern, Mondsee und St. Wolfgang sind teilweise „trocken“. Im Mühlviertel gibt es nur eine einzige entsprechende Verordnung, nämlich in Freistadt.

Im Bundesland Salzburg haben 16 Gemeinden sowie die Stadt Salzburg ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen verordnet. Je nach örtlichem Bedarf seien diese Verbote auf bestimmte Plätze, Straßen oder die Umgebung von Schulen und Kindergärten beschränkt, erläuterte Josef Zarl von der Salzburger Gemeindeaufsicht. Einen genauen Überblick gebe es aber nicht, weil möglicherweise nicht alle Verordnungen gemeldet worden seien, meinte Zarl.

In der Stadt Salzburg gilt seit Mitte April ein Alkoholverbot an der Lokalmeile Rudolfskai jeweils in den Nächten auf Samstag und Sonntag von 22.00 bis 6.00 Uhr. Die Strafen reichen von 80 bis 218 Euro. In Klagenfurt wurde in dieser Woche ein Alkoholverbot in den Parks der Landeshauptstadt beschlossen.

(Noch) Keine Verbote in Wien

Keine Verbote gibt es derzeit in Wien und im Burgenland: In der Bundeshauptstadt fordert die Bezirksvorsteherin der Inneren Stadt, Ursula Stenzel (V) eine alkoholfreie Zone in ihrem Wirkungsbereich auf öffentlichen Plätzen. Dies wurde von Bürgermeister Michael Häupl (S) zumindest noch nicht abgelehnt: Das Stadtoberhaupt hält dies zumindest für denkbar. Beschlossen ist allerdings noch nichts.

Im Burgenland besteht derzeit in keiner Stadt ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Lediglich der Gemeinderat von Oberpullendorf hat hierfür bereits am 2. Oktober 2006 ein Alkoholverbot im gesamten Gemeindegebiet beschlossen, ausgenommen sind natürlich die Gastgärten. Die Regelung werde aber noch nicht umgesetzt, denn dafür sei eine Änderung des burgenländischen Landes-Polizeistrafgesetzes notwendig. Ohne diese Änderung hat die Polizei momentan keine Möglichkeit, das Verbot auch zu exekutieren, erklärte Citymanager Thomas Gerzer gegenüber der APA. Eine Resolution der Stadtgemeinde an die burgenländische Landesregierung sei ohne Ergebnis geblieben. „Das Problem besteht noch immer. Seitens der Gemeinde wurde aber alles versucht“, so Gerzer.

Die Gemeindeaufsichtsbehörde in Niederösterreich wusste von drei aktuellen Alkoholverboten an öffentlichen Plätzen zu berichten. Diese gebe es in Wiener Neustadt, Horn und Waidhofen an der Ybbs.

Nur vier Gemeinden haben in Tirol auf öffentlichen Plätzen Alkoholkonsum verboten. Ramsau im Zillertal, Reutte, Zams (Bezirk Landeck) und Fieberbrunn (Bezirk Kitzbühel) haben in den vergangenen zwei Jahren das Verbot beschlossen. Die Stadt Wörgl im Bezirk Kufstein denke darüber nach, habe aber noch keine Beschluss vorgelegt, erklärte der Leiter der Gemeindeaufsichtsbehörde Tirol, Helmut Praxmarer der APA.

„Ramsau war die erste Gemeinde, die uns die ortspolizeiliche Verordnung zur Prüfung vor zwei Jahren vorgelegt hat“, schildert Praxmarer. Reutte und Fieberbrunn waren vorläufig die letzten. Ein Antrag einer weiteren Gemeinde im vergangenen Jahr war ihm „nicht geläufig“.

Die Gemeinden verboten Alkohol an “öffentlichen Plätzen mit unterschiedliche großem Ausmaߓ, sagte Praxmarer. Reutte hat über „ein größeres Umfeld im Zentrum und im Bereich von Erholungsflächen“ das Alkoholverbot ausgesprochen. Fieberbrunn hat im Ortszentrum den Konsum von Alkohol verboten. In Ramsau und Zams handelt es sich um „relativ kleine Flächen“.

In allen Vorarlberger Städten wurde zum Teil schon vor Jahren für bestimmte öffentliche Plätze ein Alkoholverbot verhängt. In der Landeshauptstadt Bregenz betrifft dies unter anderem die Fußgängerzone am Bodensee, in Dornbirn und Bludenz etwa die Bereiche rund um den Bahnhof. Während in Hohenems beispielsweise in der Schillerallee Alkoholverbot besteht, ist in Feldkirch laut einer Verordnung der “übermäßige Konsum“ von Alkohol auf Erholungsflächen untersagt. Generelles Alkoholverbot besteht in Feldkirch – wie zum Teil in den anderen Städten auch – auf Spielplätzen.

In der Grünen Mark haben bisher sechs Gemeinden eine Alkoholverbotsverordnung erlassen: An einigen festgelegten öffentlichen Plätzen und Straßen in Eisenerz und Bruck an der Mur in der Obersteiermark sowie im oststeirischen Fürstenfeld ist der Konsum von alkoholischen Getränken ebenso verboten wie im Westen des Landes in Voitsberg und Frauenthal an der Laßnitz sowie im südsteirischen Leibnitz.

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