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Alkoholisiert, unter Drogen und mit 140 km/h durch Wien: Bewährungsstrafe

Die Verkehrsbeamten konnten den Mann erst nach längerer Verfolgungsjagd stoppen.
Die Verkehrsbeamten konnten den Mann erst nach längerer Verfolgungsjagd stoppen. ©APA
Ein 31-jähriger Wiener, der im vergangenen April mit über 140 km/h durch das Wiener Stadtgebiet rauschte, musste sich am Donnerstag vor dem Wiener Landesgericht verantworten.

Der Auto-Rowdy, der am 6. April 2018 mit dem Pkw seines Vaters mit bis zu 140 Stundenkilometern und unter dem Einfluss von Kokain und Alkohol durch Wien raste, ist am Mittwoch am Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Der Angeklagte, der keinen Führerschein besitzt, verblüffte einen Schöffensenat (Vorsitz: Erika Pasching) mit der Ansage, er sei “fahrfähig” gewesen.

“Fahrfähig heißt, ich habe die Fahrt durchgeführt, dass keinem was passiert”, gab der 31-Jährige zu Protokoll. Er sei selbst bei einem Tempo jenseits von 100 Stundenkilometern – auf der Reichsbrücke wurde er von einem Radar-Gerät mit 140 km/h geblitzt – “immer mit Sicht” und jederzeit bremsbereit gefahren.

Mehrere Ampeln überfahren

“Es war eine Aktionsfahrt”, räumte der Angeklagte ein. Als er mitbekam, dass er von der Polizei verfolgt wurde, die ihn mit Lichthupe und Blaulicht stoppen wollte, habe er “schreckliche Angst bekommen. Ich war alkoholisiert und habe was genommen”. Er habe befürchtet, verhaftet und Gegenstand der medialen Berichterstattung zu werden. “Ich muss weg von da, dann finden die mich nicht” sei ihm durch den Kopf gegangen: “Ich war nicht bei mir.”

Auf richterlichen Vorhalt, dass er durch 30er-Zonen gerast sei und mehrfach bei Rot Kreuzungen übersetzt hätte, bemerkte der 31-Jährige, er sei “immer mit dem Fuß auf der Bremse gewesen” und hätte rechtzeitig reagieren können, wenn es erforderlich gewesen wäre. Selbst bei Baustellen, Fahrbahnverengungen und in der Fußgängerzone in der Heinestraße im zweiten Gemeindebezirk, die er mit zumindest 60 km/h passierte, hielt sich der Auto-Rowdy nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung.

Personen mussten zur Seite springen

In der Heinestraße kam es zu einer besonders brenzligen Situation. Laut Anklage mussten zehn bis 15 Personen zur Seite springen und sich unter einem Baugerüst in Sicherheit bringen, um von dem Pkw nicht erfasst zu werden. “Es waren nur vier bis fünf Personen”, hielt dem der Angeklagte entgegen, “die waren seitlich, nicht vor mir.” Die Leute wären nicht zur Seite gesprungen: “Die haben sich nur schnell bewegt.”

Ungeachtet der fehlenden Lenkerberechtigung bescheinigte sich der Mann mit türkischen Wurzeln, die Kunst des Autofahrens grundsätzlich zu beherrschen: “Der Vater hat mich in der Türkei immer fahren lassen im Dorf.”

Der 31-Jährige hatte sich das väterliche Fahrzeug ausgeborgt, weil er seiner schwangeren Freundin Papiere überbringen musste. Mit der Frau kam es dann zu einem Streit. Sie warf dem Handwerker zum wiederholten Mal vor, zu viel Geld seinen beschäftigungslosen Eltern abzuliefern, statt mit ihr öfters in den Urlaub zu fahren. Der Streit habe ihn geärgert, er habe sich daher mit einem Freund getroffen, mit diesem Bier getrunken und – angeblich erstmals überhaupt – Kokain konsumiert, erzählte der Angeklagte. Dass er sich mit dem Freund danach wieder in den Pkw setzte, sei ein Fehler gewesen.

Bier während der Fahrt getrunken

Der Aussage des Freundes zufolge, der die Fahrt am Beifahrersitz miterlebte, lenkte der 31-Jährige das Fahrzeug teilweise sogar einhändig. Mit der anderen Hand soll er sich aus einer Bierdose bedient haben. Die Rowdy-Fahrt war erst zu Ende, als der Pkw aufgrund eines Reifenschadens zum Stillstand kam.

“Ich schäme mich”, gab sich der Angeklagte am Ende der Verhandlung reuig. “Das war Glück, dass da nichts passiert ist”, meinte die Richterin. “Es war auch Glück”, erwiderte der 31-Jährige, worauf er von Staatsanwältin Viktoria Berente ein barsches “Es war nur Glück!” zu hören bekam.

Der Mann kam auch in seiner Verhandlung mit einem blauen Auge davon. Er erhielt wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung bei einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren ein Jahr auf Bewährung sowie eine unbedingte Geldstrafe von 4.320 Euro (720 Tagessätze zu je sechs Euro). Er akzeptierte, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

(APA/red)

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