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Aliquotierung: Pensionistenverband ruft zu Klagsaktion auf

Der Pensionistenverband ruft zu einer Klagsaktion auf.
Der Pensionistenverband ruft zu einer Klagsaktion auf. ©APA/Barbara Gindl (Symbolbild)
Der Pensionistenverband untersützt Betroffene, ihr Recht einzuklagen und ruft zu einer Klagsaktion gegen die Pensionsaliquotierung auf.
Verfassungsbeschwerde von SPÖ und FPÖ
Regierung setzt Pensions-Aliquotierung aus
ÖGB und SPÖ fordern Aufhebung

Hintergrund ist die von FPÖ und SPÖ eingebrachte Verfassungsbeschwerde gegen die mittlerweile ausgesetzte Regelung. Mitmachen bei der Aktion "Klagen statt verzagen" können alle, die zwischen 1. Februar und 1. Dezember 2022 die Pension angetreten haben, weil sie statt der vollen Erhöhung für 2023 nur einen Teil bekommen haben.

Aufruf zur Klagsaktion gegen die Pensionsaliquotierung

Worum es eigentlich geht: Die Pensionsaliquotierung bedeutet, dass es vom Antrittsmonat abhängt, wie hoch die Anpassung im ersten (vollen) Pensionsjahr ausfällt. Je später im Jahr man den Ruhestand antritt, umso geringer wird die Erhöhung bzw. gibt es bei jenen, die im November und Dezember gehen, gar keine mehr. Das wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus und kann über die Jahre viele tausende Euro Unterschied ausmachen.

Der Präsident des Pensionistenverbands Peter Kostelka (SPÖ) sprach am Mittwoch in einer Pressekonferenz von sehr viel Geld, das auf der Straße liege und das einfach aufgehoben werden könne. Der einfach Weg dorthin soll mit einer Musterklage beschritten werden. Juristen und Juristinnen haben dafür bereits zum Teil vorausgefüllte Anträge ausgearbeitet, die unter http://pvoe.at/klagenstattverzagen abrufbar sind.

Bescheid der Pensionsversicherung muss angefordert werden

Um die Klage auch einbringen zu können, muss vorher ein aktueller Bescheid der jeweiligen Pensionsversicherung angefordert werden. Gegen diesen richtet sich dann auch die Musterklage bei der Behörde, die innerhalb von drei Monaten abgeschickt werden muss. "Wir gehen von einer hohen Beteiligung aus", meinte PVÖ-Generalsekretär Andreas Wohlmuth. "Warum? Es geht ums eigene Geld."

Auch die Chancen, vor dem VfGH erfolgreich zu sein, stehen laut Kostelka gut. Wobei nur eine von drei möglichen positiven Entscheidungen auch wirklich Vorteile für die Klägerinnen und Kläger brächte. So gäbe es nämlich weder bei einer eingeräumten Reparaturfrist, noch mit sofortiger Kundmachung "keinen Cent" für die Betroffenen. Der VfGH müsste das Gesetz schon rückwirkend aufheben, so der Pensionistenverbands-Präsident.

Warum lediglich der Pensionistenverband diese Aktion alleine durchführt und nicht etwa der überparteiliche Seniorenrat, der ebenso gegen die Aliquotierung stimmte, begründete Wohlmuth damit, dass man eben innovativ sei. Ein weiteres Mal betonte er außerdem, dass der einst der SPÖ zugerechnete Verein mittlerweile formal unabhängig sei. Aus diesem Grund wollte Kostelka auch keine Frage zum derzeitigen SPÖ-Führungsstreit beantworten, obwohl er dem Vorstand der Partei angehört.

(APA/Red)

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