In dem Artikel ist von einer hoch brisanten Angelegenheit die Rede: Das Verfahren sei höchst umstritten, weil es dem Denkmalschutzgedanken zuwiderlaufe, der Ausfuhrantrag sei im Sommer 2004 mit wissenschaftlichen Zwecken begründet worden.
Konkret geht es um fünf Zeichnungen von Egon Schiele, darunter die Erlösung aus dem Jahr 1913. Ein Restaurator habe zumindest drei Zeichnungen (die beiden anderen befänden sich noch in seiner Werkstatt) einem Bleichungs-Verfahren unterzogen.
Diese Methode wird gerne vom Kunsthandel angewendet. Denn mit einem weißen Blatt ließen sich höhere Preise erzielen. Bei unverkäuflichem Museumsgut sprach sich das Denkmalamt bisher immer gegen eine derartige Korrektur aus rein ästhetischen Gründen aus: um die Authentizität des Blattes zu erhalten, so Der Standard.
Schiele-Experte Rudolf Leopold will zwar laut der Zeitung den gegenständlichen Fall nicht kommentieren, kritisiert Schröder jedoch allgemein: Er versteht wenig von Grafik und noch weniger von Restaurierung. Seiner Meinung nach hätte etwa Dürers Feldhase vor dem Transport nach Madrid von den Stockflecken befreit werden müssen.