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Albertina: Neues zur Restaurierungs-Affaire

Gehrer & Schröder &copy APA
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Schiele-Restaurierungen: Anfragebeantwortung Gehrers zeigt Unstimmigkeiten im Vorgehen - Restaurierung trotz Ablehnung der hausinternen Restauratoren beschlossen - Spedition füllte Formular aus.

Neues in der Affäre um die umstrittene Restaurierung von fünf Schiele-Blättern der Albertina in der Schweiz: Wie aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage von SPÖ-Kultursprecherin Christine Muttonen durch Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) hervorgeht, wurden – obwohl die Restaurierungsarbeiten bereits begonnen hatten – im Ansuchen um Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung an das Bundesdenkmalamt (BDA) im Jänner ausschließlich „maltechnische Untersuchungen“ angegeben. Ausgefüllt habe den Antrag die Spedition, heißt es in der Anfragebeantwortung. Das BDA wurde also nicht über die Restaurierung informiert.

Die Tageszeitung „Der Standard“ hatte die Nachforschungen mit einer Meldung über das „höchst umstrittene Verfahren“, das dem Denkmalschutzgedanken zuwiderlaufe, im März ins Rollen gebracht. Die Albertina ließ im Juni 2004 fünf Zeichnungen von Egon Schiele zu „maltechnischen Untersuchungen“ in die Schweiz ausführen, wozu es auch eine befristete Ausfuhrgenehmigung beantragte. Obwohl die hausinternen Restauratoren der Albertina dies ablehnten und Bedenken äußerten, beauftragte die Direktion des Museums am 17. Juli 2004 den Schweizer Grafikrestaurator Christoph von Albertini mit der Restaurierung der fünf Schiele-Blätter.

Albertini unterzog zwei Werke einer partiellen Behandlung mit Chloramin T, um die „ursprüngliche Wirkung wieder besser wahrnehmbar zu machen“, wie es in der Anfragebeantwortung heißt. Die Generalkonservatorin Eva-Maria Höhle hatte sich zu dieser Bleichungs-Methode bereits im April gegenüber dem Nachrichtenmagazins „profil“ geäußert: „Der Schönheit des Anblicks steht die Originalität des Blattes gegenüber. Das ist eine Frage der Restaurationsethik, in der wir offenbar andere Vorstellungen haben.“ Ein weiteres Blatt wurde auseinandergetrennt, zerstörte Papierfasern entfernt und das Blatt an den vorhandenen Fasern wieder zusammengefügt. Dadurch wurde eine Bruchfalte eliminiert.

Die Albertina hat die Arbeiten nicht ausgeschrieben, sondern eine Direktvergabe vorgenommen, wie Gehrer in der Anfragebeantwortung erklärt. Die Gesamtkosten der Restaurierung betrugen 31.460 Euro, die durch Sponsormittel finanziert wurden. Der Wert der Werke sei durch die Arbeiten nicht vermindert worden, im Gegenteil wurden ihre Versicherungswerte stark angehoben, etwa von 70.000 Euro im unrestaurierten Zustand auf 1.300.000 Euro nach den Arbeiten im Fall des „Knaben mit langem Rock“.

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