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Akademische Streithähne verurteilt

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Im Jahr 2005 fingen zwei Männer am Wiener Schafberg zu streiten an. Der Streit endete in einer Rauferei, bei der sogar Blut floss. Jetzt wurden die beiden Verurteilt: 1.200 Euro Geldstrafe sowohl für den 35-jährigen Jogger als auch für den 68-jährigen Jagdhund-Besitzer.

Zwei honorige Akademiker fassten am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht ihre ersten Vorstrafen aus. Die beiden hatten am 3. April 2005 am Schafberg in Wien-Währing einen Disput ausgefochten, an dessen Ende sogar Blut floss. Grund: Der Jüngere der beiden, ein 35-jähriger kaufmännischer Angestellter, hatte sich lautstark über den 68 Jahre alten pensionierten Rechtsanwalt aufgeregt, der mit seinem Jagdhund ohne Beißkorb und Leine unterwegs war.

Der 35-Jährige gilt als passionierter Jogger und – so die wörtliche Feststellung des Gerichts – „Hundehasser“. Seine kleine Tochter soll einmal von einem Vierbeiner bedrängt worden sein, außerdem soll ihm der eine oder andere Hund beim Ausüben seines Sports bellend hinterhergelaufen sein.

Seither pflegt der Mann in seinem Laufrevier – die Gegend zwischen Gersthof und Schafberg – angeblich jeden Hundehalter zu beschimpfen, der es wagt, sein Tier nicht anzuleinen. Wie das Beweisverfahren ergab, soll bei einer solchen Gelegenheit eine Frau ein Mal derart „zusammengestaucht“ worden sein, „dass diese sich aus Angst auf den Boden gekauert hat und sich nichts mehr zu sagen traute“, wie Richter Gerhard Pohnert verblüfft zur Kenntnis nahm.

Als der offenbar wortgewaltige Jogger dem pensionierten Anwalt und begeisterten Jäger begegnete, geriet er allerdings an den Falschen. Der 68-Jährige richtete – wie fast jeden Tag – seinen Hund ab und fühlte sich nicht an den Beißkorb- und Leinenzwang gebunden, da sein Hund auf’s Wort gehorche. Mit dieser Meinung hielt er auch nicht hinter dem Berg.

Die Akademiker lieferten sich zunächst ein hitziges Wortgefecht. Plötzlich klaubte der Jüngere vom Boden einen Holzprügel auf – aus Angst vor dem Hund, wie er nun vor dem Kadi behauptete. Dieser habe ihn „verbellt“. Der Hundebesitzer wiederum „hat seine Leine lassoartig über dem Kopf geschwungen“, wie eine Zeugin berichtete. Als „Notwaffe“, wie der 68-Jährige beteuerte. Der Jogger sei sattsam als schwieriger Zeitgenosse bekannt, sein Hass richte sich nicht nur gegen Hunde, sondern auch die jeweiligen „Herrln“.

Schließlich gingen die beiden Herren aufeinander los, begannen zu raufen, stürzten zu Boden und zogen sich jeweils Hämatome und oberflächliche Verletzungen an den Extremitäten zu. Das Gericht fällte ein salomonisches Urteil: Beide wurden wegen Körperverletzung zu jeweils 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Strafen sind bereits rechtskräftig.

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