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AK will Aus für befristete Mietverträge

Die AK hat Altbaumieten überprüft.
Die AK hat Altbaumieten überprüft. ©APA (Symbolbild)
Die Arbeiterkammer (AK) ortet besonders bei Altbaumieten hohe illegale Aufschläge bei befristeten Mietverträgen, die neu abgeschlossen werden - und fordert ein Ende von Befristungen außer bei privatem Eigenbedarf.
Altbaumieten oft doppelt so hoch wie erlaubt

Die meisten Altbauwohnungen können nur befristet gemietet werden, und mit jedem neuen Abschluss eines Mietvertrags erhöht sich der Preis, kritisiert Thomas Ritt, Leiter der AK Kommunalpolitik und Wohnen: "Da sind wir jedes Mal mal schon im illegalen Bereich" - weil befristete Mietverträge eigentlich billiger sein müssten als unbefristete. Bei Befristungen seien 25 Prozent Abzug vom gesetzlichen Richtpreis vorgeschrieben, "aber das macht keiner", so Ritt.

60 m²-Wohnung im Schnitt um 185 Euro zu teuer

Bei den von der AK untersuchten Wohnungen mit im Schnitt 60 m2 Größe seien es pro Monat 185 Euro zu viel, inklusive die darauf fällige Umsatzsteuer. Pro Jahr würden die betroffenen Mieter im Schnitt 2.220 Euro zu viel zahlen - insgesamt komme man für Wien auf über 54 Mio. Euro, die Mieter zahlen, aber eigentlich gar nicht zahlen müssten.

Bei neuen, befristeten Altbaumietverträgen werde im Schnitt ein unrechtmäßiger Aufschlag von rund 50 Prozent verrechnet, bei unbefristeten von 18 Prozent. Anders ausgedrückt: Bei befristeten Neu-Mietverträgen seien die unerlaubten Aufschläge 2,8-mal so hoch wie bei unbefristeten, rechnete die AK am Freitag in einer Aussendung vor.

Mieter sollen Beträge bei Mietverträgen prüfen

Die AK Wien schätzt den im Schnitt zulässigen Hauptmietzins ohne Umsatzsteuer für unbefristete Neuverträge auf rund 7,50 Euro pro m2, für befristete auf 5,60 Euro pro m2. Tatsächlich würden laut Mikrozensus aber rund 8,90 Euro/m2 bei unbefristeten und rund 8,50 Euro/m2 bei befristeten Verträgen verlangt. Mieter sollten die Beträge bei neuen oder verlängerten Mietverträgen prüfen.

Deshalb fordert die AK Wien ein Ende für befristete Mietverhältnisse. Ausnahmen solle es nur für Privatpersonen geben, die nicht mehr als drei Wohnungen haben. Dort könnten Befristungen wegen des zukünftigen Eigenbedarfs zulässig bleiben, etwa für Kinder und Enkelkinder.

(APA/Red)

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