Betroffene müssten bis zum Urteil des Arbeitsgerichts monatelang, in manchen Fällen sogar jahrelang auf ihr Geld warten und den Einkommensverlust durch Ersparnisse oder Kredite ausgleichen, so die AK. In so einem Fall würde die Interessenvertretung mit einer Überbrückungshilfe aus dem Garantiefonds einspringen.
AK überbrückt künftig offene Löhne, wenn Arbeitgeber nicht zahlt
Voraussetzung ist, dass die Arbeiterkammer Rechtsschutz gewährt. "Wenn offene Löhne und Gehälter vor Gericht geltend gemacht werden müssen, weil der Arbeitgeber nicht zahlt, gewährt die AK für das Verfahren Rechtsschutz", sagte Ludwig Dvořák, Leiter des Bereichs Arbeitsrecht und Rechtsschutz, am Mittwoch laut einer Aussendung. Der Garantiefonds strecke dann bis zu drei Monatsbezüge - maximal 9.300 Euro - ohne Kosten und ohne Zinsen vor.
(APA/Red)