AK-Wien ruft zum Zurückholen der Lohnsteuer auf
Dabei zahle sich die sogenannte Arbeitnehmerveranlagung aus, so die Wiener Arbeiterkammer (AK-Wien) am Dienstag in einer Presseaussendung. Im Schnitt brächte jede Veranlagung 200 Euro. In manchen Fällen würde sie auch 1.000 Euro und mehr ausmachen.
Die Arbeitnehmerveranlagung zahle sich vor allem für jene Arbeitnehmer aus, die während des Jahres zu arbeiten begonnen bzw. den Job gewechselt haben, so die AK. Auch Lehrlinge und Personen, die während des Jahres unterschiedliche viel verdient haben, könnten durch die Veranlagung Geld vom Finanzamt zurück bekommen.
Die Veranlagung sollte auch von Arbeitnehmer durchgeführt werden, die so wenig verdient haben, dass sie dafür keine Steuer zahlen. Für sie gibt es die sogenannte Negativsteuer – das heißt bis zu maximal 110 Euro als Gutschrift vom Finanzamt, so die AK.
Die Arbeitnehmerveranlagung kann beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt durchgeführt werden (Formular L1). Die Veranlagung kann auch online über finanzOnline durchgeführt werden. Insgesamt kann die Veranlagung bis zu fünf Jahre rückwirkend gemacht werden.